Waffenrecht

Bundestag beschließt Verschärfungen im Waffenrecht

23.06.2009 15:47

Nachdem am Montag vergangener Woche eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht stattgefunden hatte, beschloss der Bundestag die vorgesehenen Regelungen ohne jede Änderung am 18. Juni 2009.

 

Die vom DSB vorgeschlagenen Argumente, die Vizepräsident Jürgen Kohlheim im Innenausschuss des Bundestages vorgetragen hatte, finden sich im Gesetzentwurf leider nicht wieder. Der waffenrechtliche Teil des Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Einige Regelungen hinsichtlich des Bedürfnisses – die mit der Tat von Winnenden in keinerlei Zusammenhang stehen – bringen ganz erhebliche Beschränkungen und vor allem Unklarheiten. Es ist zu befürchten, dass übereifrige Waffenbehörden diese Regelungen nutzen werden, um gegen die Sportschützen noch schärfer vorzugehen.

Genau beobachten wird der Deutsche Schützenbund das Verhalten der Behörde bei den möglichen Kontrollen der Aufbewahrung. Es darf nur eine Kontrolle stattfinden, eine Durchsuchung ist grundsätzlich unzulässig.

Alle Sportschützen sind in diesem Zusammenhang noch einmal aufgerufen, die Regelungen zur Aufbewahrung peinlich genau zu befolgen – nicht nur wegen der Kontrollen, sondern vor allem um der Sicherheit willen.

Eine hoffentlich gute Nachricht zum Schluss: Es ist nun doch beabsichtigt, eine einheitliche Verwaltungsvorschrift durch das Bundesinnenministerium zu erlassen. Hierauf haben sich die Innenminister verständigt.

Die kompletten Entwicklungen zur Änderung des Waffengesetzes.