Allgemeines

GEMA-Gebühren zu Public Viewing bei Fußball-WM

28.04.2014 13:40

In einem Schreiben an seine Mitgliedsverbände macht der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) auf das Thema „GEMA-Gebühren zu Public Viewing bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien“ aufmerksam. Da möglicherweise auch in Schützenhäusern ein solches Vorhaben besteht, möchte der DSB seinen Landesverbänden und Vereinen das Schreiben zur Kenntnis geben.

Dort heißt es: Im Vorfeld der vom 12. Juni 2014 bis 13. Juli 2014 stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien wurden wir gefragt, ob die GEMA für Public Viewing-Angebote wie bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften wieder einen Sondertarif veröffentlicht.

Auf Anfrage hat uns die GEMA mitgeteilt, dass dies der Fall sein wird. Für eine Raumgröße von bis zu 200 qm und wenn kein „Veranstaltungscharakter“ gegeben ist, beträgt die Vergütung unter Berücksichtigung des 20-prozentigen Gesamtvertragsnachlasses 80 Euro brutto. Die sonst separat fälligen Gebühren für die Verwertungsgesellschaften GVL und VG Wort sind darin enthalten.

Unter „Veranstaltungen“ und somit unter „Veranstaltungscharakter“ versteht die GEMA zeitlich begrenzte Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden. Im Falle von Public Viewing ist dabei maßgeblich, ob eigens hierfür Räumlichkeiten angemietet, Plätze und Bereiche im Freien hergerichtet oder Zelte und ähnliches auf öffentlichen Plätzen aufgestellt werden.

Geht die Wiedergabe über eine Nutzung in den üblichen Räumlichkeiten in gastronomischen oder anderen Einrichtungen oder der zum Vereinsgelände gehörenden Freifläche hinaus, finden die üblichen GEMA-Tarife Anwendung. Das Gleiche gilt, wenn die Raumgröße über 200 qm beträgt.

Wichtig ist, dass der Sondertarif von 80 Euro nicht für jedes einzelne Public Viewing-Angebot, sondern für den gesamten Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 gilt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Bundesregierung am 2. April 2014 eine Verordnung beschlossen hat, mit der Lärmschutz-Bestimmungen für den Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft zum Teil außer Kraft gesetzt werden. Es wird danach möglich sein, Übertragungen auf Großleinwänden im Außenbereich nach 22:00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht zu zeigen (knapp die Hälfte der 64 Spiele beginnt erst um 22:00 Uhr deutscher Zeit oder noch später).

Über die Genehmigung entscheiden allerdings in jedem konkreten Fall die Kommunen, wobei es in Wohngebieten unter Umständen schwierig sein dürfte, diese Genehmigung zu erhalten. Die Verordnung der Bundesregierung tritt erst nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft, der sich Mitte Mai damit befassen wird.