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Onlinebeantragung von Führungszeugnissen

06.05.2015 09:51

Vor allem in Sportvereinen, darunter auch in vielen Schützenvereinen, sind im Umgang mit Kindern und Jugendlichen viele Ehrenamtliche im Einsatz. Seit einigen Jahren verlangt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen für diese Tätigkeit die Vorlage eines so genannten erweiterten Führungszeugnisses.

Bisher mussten die Betroffenen den entsprechenden Antrag persönlich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten beantragen. In einem Schreiben an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) teilt das Bundesamt für Justiz nun mit, dass es in Zukunft auch eine Onlinebeantragung vom heimischen Computer aus ermöglicht.

Benötigt werden allerdings ein Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion und ein dazugehöriges Kartenlesegerät. Gebühren werden mit Kreditkarte oder im giropay-Verfahren bezahlt.

Das Bundesamt gibt mitgliederstarken Vereinen den Tipp, sich einmalig ein Kartenlesegerät zu kaufen und es ihren Ehrenamtlichen, die ein solches Führungszeugnis benötigen, leihweise zur Beantragung zur Verfügung zu stellen.

Der Zugang zum Onlineportal ist über die Homepage des Bundesamtes www.bundesjustizamt.de zu erreichen.

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