Zielbestimmungen des Förderplans
Ziel des Förderplans ist es, die Gleichberechtigung der Frauen in allen Bereichen des Schützenwesens durch zu setzten. Mit diesem Plan ist beabsichtigt, eine stärkere Beteiligung von Frauen an der Führung, Organisation und Verwaltung im Sport zu fördern und zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Interessen von Frauen im Sport ausreichend berücksichtigt werden.
Forderungen
Einstellungen – Verwaltungen im DSB
Bei Eignung für eine Stelle sollen Frauen auf denjenigen Ebenen, auf denen sie unterrepräsentiert sind, berücksichtigt werden.
Bei Stellenausschreibungen wird die weibliche und männliche Sprachform verwendet.
Berufung und Wahl von ehrenamtlichen Führungskräften
In den Vorschlaglisten für Wahlen bzw. für die Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern für ehrenamtliche Gremien des DSB und der Untergliederungen sollen Frauen berücksichtigt werden.
Das Präsidium unterstützt die Wahl/Berufung von Frauen in ehrenamtliche Gremien außerhalb des Deutschen Schützenbundes (z.B. Gremien des DOSB, ESK, ISSF).
Der Frauenausschuss wird in die Satzung des DSB als eigenständiges Gremium aufgenommen (bisher Landesdamenleiterinnen-Tagung).
Interessenvertretung
Die Interessen der Frauen sollen durch die Damenleiterin oder deren Stellvertreterin im Gesamtvorstand bzw. Landesauschuss, Sportausschuss, Jugendausschuss mit Sitz und Stimme vertreten werden.
Den Landesverbänden wird empfohlen, Frauen gemäß der Mitgliederstärke als Delegierte zu Delegiertentagungen zu entsenden. Insbesondere die Damenleiterin sollte hierbei berücksichtigt werden.
Delegiertentage, Kongresse, Ausschüsse, Arbeitstagungen, Arbeitskreise sollen auch frauenspezifische Themen behandeln.
Problemstellungen/Bildungsarbeit
Fragen des Sports im Frauenbereich sollen Inhalte von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sein. Weiterbildungen für die Führungspositionen sollen verstärkt werden.
Wiedereinstieg
Zu Frauen, die wegen Familiengründung bzw. Geburt eines Kindes aus der Mitarbeit vorübergehend ausgeschieden sind, sollte der Kontakt aufrecht erhalten werden, um sie zu gegebener Zeit für eine erneute Mitarbeit zu gewinnen.
Patenschaften
Frauen, die Positionen übernehmen, soll ein Erfahrungsaustausch mit bereits länger mitarbeitenden Mitgliedern ermöglicht und Hilfestellung bei der Einarbeitung gegeben werden.
Damenetat
Für den Frauenbereich sollen entsprechende Mittel beantragt und im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt werden. Die Umsetzung dieses Förderplanes setzt die Bereitschaft aller Beteiligten zur konstruktiven Zusammenarbeit voraus.
Erfolgskontrolle
Die Damenleiterin berichtet jährlich im Gesamtvorstand und an Schützentagen über
- die aktuelle Situation im Frauenbereich
- die eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen
- Auswirkungen der Maßnahmen, Erfolgsbilanz
Satzungsänderungen
Aufnahme als eigenständiges Gremium und Umbenennung der Landesdamenleiterinnen-Tagung in Frauenausschuss (FA). Vertretung mit Sitz und Stimmrecht in folgenden Gremien sollte angestrebt werden: Gesamtvorstand bzw. Landesausschüsse, Sport- und Jugendausschuss und Technische Kommission.
Hinweis: Bis zur satzungsmäßigen Aufnahme der Bundesfrauen in der Technischen Kommission sollte die Möglichkeit zur ständigen Teilnahme geschaffen werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Darstellung der Arbeit im Frauenbereich in den Organen des DSB und seiner Verbände.
Wettkampfbetreuung/-mitarbeit
Betreuung und Einsatz bei sportlichen Maßnahmen.
Vorschläge für Konzepte im Damenbereich
für verschiedene Gremien des DSB:
- Neigungsdisziplinen und spezielle Trainingsprogramme
- Schießbekleidung auf dem medizinischen Prüfstand
- Schießen: Psychologische Voraussetzungen und Auswirkungen
- Ernährung und sportliche
- Leistung Breitensportmaßnahmen
- Wirbelsäulenprobleme vor allem in den Gewehr-Disziplinen














