Waffenrecht

   

     

Amnestie

Nachdem die Amnestieregelung des letzten Waffenänderungsgesetzes zum 31.12.2009 ausgelaufen war, ist im politischen Raum die Forderung nach einer erneuten Strafverzichtsregelung erhoben worden. Ziel ist es, die Abgabe von illegalen Waffen zu befördern, um die Anzahl unerlaubt besessener Waffen noch weiter zu reduzieren. Der Bundesrat hat auf Antrag des Landes Baden-Württemberg am 4.6.2010 eine Entschließung (Drucksache 263/10) zur Einführung einer weiteren Strafverzichtsregelung im Waffengesetz gefasst. Die bisher aufgrund der ausgelaufenen Amnestieregelung abgegebenen ca. 200.000 legalen und illegalen Schusswaffen werden als großer Erfolg "für ein Stück mehr Sicherheit" angesehen. Miterfasst werden soll nun auch die Munition, die ein Gefahrenpotenzial darstelle, das es zu senken gelte.