Gesetze und Verordnungen
Waffenrecht
- Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 (in Kraft ab 01.04.2003) in der Fassung des Änderungsgesetzes 2009
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) vom 27.10.2003 in der Fassung des Änderungsgesetzes 2009
- 5. Verordnung zum Waffengesetz
- Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz
(betrifft Verstoß gegen Anmelde- und Vorführpflicht, § 53 Nr. 15 WaffG) - Deutsch-Österreichisches Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Dokumenten...
Altes Waffenrecht
Aufgrund Art. 19 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffengesetzes vom 11.10.2002 finden die 1. und 2. Verordnung zum Waffengesetz (alt) weiterhin entsprechende Anwendung bis Erlass von Verordnungen nach dem neuen Recht.
Kostenverordnung
Für die Kostenordnung bestimmt Art. 19 des Neuregelungsgesetzes das gleiche. Auch hier gilt, dass aufgrund der Änderungen des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform der Erlass von Kostenverordnungen nunmehr Sache der mit der Durchführung des Waffengesetzes beauftragten Bundesländer ist. Einige Bundesländer haben bereits Entwürfe erstellt, die jedoch – soweit ersichtlich – nicht veröffentlicht sind. Die Regelung erfolgt üblicherweise im Rahmen der von den Ländern erlassenen Gebühren- und Kosten(ver)ordnungen.
Die vom Bund noch zu erlassende Kostenverordnung wird sich daher allein mit den Tätigkeiten des Bundes auf dem Gebiet des Waffenrechts befassen, insbesondere also Kosten und Gebühren für die Tätigkeit des Bundesverwaltungsamtes festsetzen.
Die in der Kostenverordnung enthaltenen DM-Beträge werden in Euro umgerechnet.






