Schießstände

  

Schießstandrichtlinien

Bauliche Bestimmungen und sicherheitstechnische Anforderungen, aber derzeit auch noch schießsportliche Vorgaben für Schießstände, ergeben sich aus den vom DSB herausgegebenen "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen" (Schießstand - Richtlinien).

Die kompletten Schießstand - Richtlinien, Ausgabe 08/1995 in der Fassung 01/2000, können gegen Entgelt im DSB-Shop bestellt werden.

Die "Teilweise Neufassung der Schießstandrichtlinien" mit kurzen Erläuterungen und geänderten bzw. ergänzenden Passagen bieten wir Ihnen hier zum Download an.

Für die sicherheitstechnischen Anforderungen an zivile Schießstätten waren bisher gemäß Nr. 44.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) in der Fassung vom 29.11.1979 diese Schießstand - Richtlinien maßgeblich. Mit der Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008 sollen zukünftig die Schießstandrichtlinien vom Bundesministerium des Innern (BMI) nach Anhörung von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden als dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Bis zur Veröffentlichung der zukünftigen Schießstandrichtlinien durch den BMI sind gemäß Anmerkung des Gesetzgebers zu § 12 AWaffV Stand der Technik weiterhin die „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien), Stand Januar 2000, des DSB. Wann mit einer Veröffentlichung von neuen Schießstandrichtlinien durch den BMI gerechnet werden kann, lässt sich nicht absehen; dies dürfte aber erst soweit absehbar im Jahr 2010 der Fall sein.

Bereits bei der Planung von Schießständen sollten die Schießstand - Richtlinien herangezogen werden; es empfiehlt sich zudem die Einschaltung eines Schießstandsachverständigen. Die in der jeweiligen Region tätigen Sachverständigen lassen sich über die zuständigen Waffenrechtsbehörden erfragen. Sicherheitstechnische Abnahmen von neu errichteten Schießstätten und die Regelüberprüfungen bestehender Schießstände werden in der Regel von Schießstandsachverständigen, oft im Zusammenwirken mit den waffenrechtlich zuständigen Behörden, durchgeführt.

        

Schießstandordnung

  

Bogensportanlagen

   

Weitere Informationen zum Thema Schießstandbau

  • www.schiessstandsachverstaendiger.de
  • Hinweis:
    Die von den vier Verbänden Bundesverband Schießstätten e.V., Deutscher Jagdschutzverband e.V., DEVA e.V. und Deutscher Schützenbund e.V. gegründete Akademie für Schießwesen ist zum 31.8.2009 aufgelöst worden.