Schießstandsachverständige (SSV)
Schießstandsachverständige (SSV) stehen sowohl den Mitgliedsvereinen des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB), des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V. (DJV) und anderer schießsportbetreibender Verbände als auch Behörden, Firmen sowie anderen Institutionen zur Beratung und Mitarbeit zur Verfügung.
SSV sind nach Maßgabe der Schießstand-Richtlinien bzw. gemäß waffenrechtlicher Vorgaben in den Fällen zu beteiligen, wenn Schießstätten
- projektiert bzw. geplant,
- neu errichtet bzw. erstmalig sicherheitstechnisch abgenommen,
- wesentlich in ihrer Beschaffenheit oder Nutzung geändert oder
- auf ihre Betriebssicherheit hin regelmäßig überprüft werden.
SSV erteilen bei Beauftragung im Bezug auf sicherheits- und schießtechnische Belange Hinweise, die der zweckmäßigen Errichtung eines Schießstandes dienen. Sie helfen unter anderem auch, die Wirtschaftlichkeit beim Bau der Anlage zu gewährleisten und beraten bei Planung und Ausführung, um spätere Beanstandungen und Sicherheitsmängel zu vermeiden.
SSV erarbeiten auf Anforderung für Behörden oder Betreiber von Schießständen Gutachten, in denen die Einhaltung der sicherheitstechnischen Forderungen beurteilt und eventuelle Sicherheitsmängel angesprochen bzw. Maßnahmen zur deren Beseitigung dargelegt werden.
Als SSV kommen nur solche Personen in Frage, die über eine besondere auf ihre Tätigkeit bezogene Sachkunde verfügen. Diese wird über die Teilnahme an einem Lehrgang für Schießstandsachverständige nachgewiesen; näheres zur Ausbildung von SSV finden Sie in dem entsprechenden Merkblatt.
SSV haben zur Verlängerung ihrer vom DSB ausgestellten Ausweise regelmäßig an den vom DSB und seinen Landesverbänden durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahmebestätigung erfolgt in Form eines Vermerkes im persönlichen Ausweis des SSV. Näheres zur Fortbildung finden Sie im nachfolgenden Link:





