Unfallversicherung

 

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz der Gothaer Unfallversicherungsbedingungen GUB 2005 wird wie folgt erweitert:

  • Führt ein Unfall im Sinne der Ziff. 1.3. GUB 2005 in Zusammenhang mit dem Umgang von Waffen oder Munition zu einer  Entschädigungszahlung, erbringt die Gothaer das Doppelte der vertraglich vereinbarten Leistungsarten. Das gilt auch für Unfälle auf dem direkten Wege von und zu einer Veranstaltung oder Unternehmung eines Schützenvereines.
      
  • Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchstens
    150.000 EUR, in der Unfallrente auf 1.500 EUR beschränkt. 

  

Ihre Kontaktperson bei der Gothaer Versicherungen

Herr Axel Franck
Tel: +49-231-5400292
Fax: +49-231-5400293
e-Mail: Axel_Franck@gothaer.de