RWS-Pokal Laufende Scheibe
23. Juli 2010 – 25. Juli 2010, Frankfurt/GER
Dieser Wettbewerb dient in erster Linie der Talentsuche und Talentförderung und ist für die Teilnehmer ein Wettkampf auf hohem Niveau. Er besteht aus einem Vorkampf, einem Rückkampf und einem Endkampf. Den Vor- und Rückkampf bestreiten die einzelnen Landesverbände als Qualifikationsrunde in eigener Zuständigkeit. Der Endkampf wird von der Deutschen Schützenjugend ausgerichtet.
Offizieller Sponsor für den Endkampf ist die Firma RWS.
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1 |
Termin: |
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1.1 |
Endkampf |
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23.-25.07.2010 Frankfurt/Main |
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1.2 |
Meldeschluss |
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Vor- u. Rückkampf: 25.06.2010 Bis zu diesem Datum müssen eine E-Mail und eine Ergebnisliste dem Jugendsekretariat (jugend@dsb.de) vorliegen. Bei Terminverzug erfolgt eine Disqualifikation. |
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2 |
Meldung |
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Die Mannschaftsmeldungen bzw. Ummeldungen müssen 30 Minuten vor Wettkampfbeginn vorliegen. |
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2.1 |
Gruppeneinteilung |
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Gruppe 1: BY-TH-SC-OP-SA-SB-ST |
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2.2 |
Mannschaftsstärke und Klassen |
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2.3 |
Schusszahlen |
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Alle Klassen schießen pro Wettkampf 20/20 Schuss. |
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2.4 |
Wertung |
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Es gibt eine Mannschafts- und Einzelwertung, wobei keine Trennung zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern erfolgt. |
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2.5 |
Vorkämpfe |
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Es werden zwei Wettkämpfe an verschiedenen Tagen geschossen. Es sollte ein möglichst zentraler Ort für die jeweilige Gruppe gewählt werden. |
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3 |
Startberechtigung |
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3.1 |
Startberechtigt sind die Wettkampfklassen Schüler, Jugend, Junioren B. (DSB-Kaderschützen sind nicht zugelassen). |
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3.2 |
Es erfolgt in allen Wettbewerben eine Einzelwertung in den Klassen Schüler, Jugend und Junioren (keine Trennung nach Geschlecht). |
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4 |
Endkampf |
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4.1 |
Es nehmen die 3 besten Mannschaften der Landesverbände teil. Jeder LV kann je Disziplin und Klasse ein Ersatzschützen melden. |
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4.2 |
Die 3 besten Einzelschützen jeder Klasse nehmen am Endkampf teil, wenn deren Landesverband keine Mannschaft zum Endkampf stellt. |
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4.3 |
Die erstplatzierten Mannschaften und Einzelsieger erhalten Urkunden und Munitionspräsente der Sponsoren. |
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4.4 |
Die Deutsche Schützenjugend erstattet den Finalteilnehmern eine Übernachtungspauschale von 20,00 Euro u. einen Reisekostenzuschuss in Höhe von: bis 50 km 0,00 Euro einfache Fahrt. |
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5 |
Sonstiges |
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5.1 |
Die Siegerehrung findet nach Beendigung des Wettkampfes, am gleichen Tag, statt. |
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Allgemeine Richtlinien und besondere Hinweise zu den Wettkampfausschreibungen
- Weitere Informationen zu den Ausschreibungen, wie Landesverbände, Ansprechpartner etc. finden Sie im Internet unter www.dsb.de
- Startgeld = Reuegeld. Das Startgeld für die Teilnahme an Veranstaltungen ist von den Landesverbänden unmittelbar nach dem Eingang der Startgeldrechnung an den Deutschen Schützenbund zu überweisen (Volksbank Wiesbaden, BLZ 500 900 00, Konto 8808805).
- Zur Kontrolle ist bei allen Starts ein Wettkampf- bzw. Schützenpass sowie von Personen, die vor dem 01.01.1994 geboren sind, ein amtlicher Personalausweis oder ein Reisepass mitzuführen. Aus dem Wettkampfpass muss hervorgehen, für welchen Verein der Teilnehmer startberechtigt ist. Im Lichtbildausweis muss die Nationalität erkennbar sein. Beide Ausweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.
- Die Kontrolle der Sportwaffen, Geräte und Ausrüstungen findet unmittelbar vor dem Start statt. Bekleidungskontrolle bei Olympischen Wettbewerben ist obligatorisch, bei Nichtolympischen Wettbewerben wird sie stichprobenartig vorgenommen. Nachkontrollen können während und unmittelbar nach dem Wettkampf durchgeführt werden.
- Der Schütze ist für seine Druckluft- oder Gaskartusche alleine verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer von Druckluft- und Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand überprüft.
- Jeder Sportler nimmt bei Wettkämpfen auf eigene Gefahr teil. Der DSB stellt ausschließlich eine subsidiäre Deckung im Versicherungsfall.
- Jeder Schütze unterwirft sich durch die Meldung zur oder durch die Teilnahme an einem Wettbewerb dem gesamten Regelwerk des DSB, insbesondere der Satzung und den darin enthaltenen Antidopingbestimmungen, der Sportordnung, der Strafgewalt sowie der Verbandsgerichtsbarkeit des DSB oder einer gegebenenfalls durch die DSB-Satzung vorgeschriebenen anderen Gerichtsbarkeit. Er ist für die rechtzeitige Beantragung von eventuell nötigen Ausnahmegenehmigungen an die NADA (www.nada-bonn.de ) selbst verantwortlich.
- Die Sportordnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes regelt alle nicht besonders aufgeführten Punkte der Ausschreibungen aus sportlicher Sicht.
- Die Einsprüche/Proteste sind gemäß Sportordnung einzureichen.
- Kampf- und Berufungskampfgericht (Jurys) werden vom Deutschen Schützenbund bestimmt.
- Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des DSB erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung der Startlisten und Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in den Publikationen des DSB sowie dessen Untergliederungen einverstanden.
- Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.
Josef Ambacher, Präsident
Max Mückl, Bundessportleiter
Renate Koch, Bundesfrauenbeauftragte
Josef Locher, Bundesjugendleiter

















