Deutsche Meisterschaft
08. September 2010 – 12. September 2010, Altenberg-Zinnwald/GER
Luftgewehr und Kleinkaliber
Termin: 08. – 12. September 2010
Meldeschluss: 16. August 2010
Ausrichter: Priv. SGes. Altenberg, SC
Austragungsort: "Sparkassenarena" in Altenberg-Zinnwald
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1 |
Teilnahmeberechtigung |
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1.1 |
Die Teilnahme ist an die Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund gebunden. |
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1.2 |
Alterserfordernisse |
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Luftgewehr: 12 Jahre oder jünger (Schüler mit Ausnah-megenehmigung im Original bis einschl. Jg. 2000). |
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2 |
Qualifikation/Meldeverfahren |
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2.1 |
Qualifikation |
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2.1.1 |
Einzelwettbewerbe |
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Alle Landesmeisterschaften werden als Qualifikationswett-bewerbe der jeweiligen LV ausgetragen. In die Qualifikati-onsauswahl kommen alle Sportler, die im Sprintwettkampf gegenüber dem Durchschnittswert der drei Erstplatzierten Sportler einen Rückstand von weniger als 5 Minuten haben. In allen Klassen, in denen mehr als 60 Sportler die Qualifikationsnorm erfüllt haben, legt nach Vorliegen aller Landesmeisterschaftsergebnislisten der DSB die für diese Klassen zugelassenen Zeitrückstände und somit auch die endgültigen Teilnehmerzahlen fest. |
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2.1.2 |
Staffelwettbewerbe |
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Alle Teilnehmer an einer DM-Staffel müssen sich über die jeweiligen Landesmeisterschaften qualifiziert haben. |
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2.2 |
Meldeverfahren |
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Die Teilnehmer werden ausschließlich von den jeweiligen Landesverbänden gemeldet. Meldungen werden nur in elektronischer Form lt. vorgegebener Exceldatei per E-Mail angenommen. Sie sind vor dem Meldeschluss an dm@dsb.de zu senden. Allen Meldungen sind unbedingt die Ergebnislisten der Landesmeisterschaften als Qualifikationsnachweise beizufügen. Meldungen ohne Geburtsjahr werden nicht zur Meisterschaft zugelassen. |
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2.3 |
Kontrollen |
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Waffen-, Material- und Ausweiskontrollen erfolgen recht-zeitig vor dem Wettkampf. |
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2.3.1 |
Zur Kontrolle der Startberechtigung / Identität ist bei allen Starts von Personen die vor dem 01.01.1994 geboren sind, ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass / Personalausweis) vorzuzeigen. Kann ein Schütze bis zur Siegerehrung des jeweiligen Wettkampftages keinen Beleg über seine Identität / Staatsangehörigkeit nachweisen, wird er gemäß SpO disqualifiziert. |
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2.3.2 |
Kann ein Biathlet bis zur Siegerehrung des jeweiligen Wettkampftages keinen Beleg über Startberechtigung, Identität und Staatsangehörigkeit vorweisen, wird er disqualifiziert. |
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3 |
Wettbewerbe |
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Die Wettbewerbe werden nach der Sportordnung des DSB und den Ergänzungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Klassen, Laufstrecken und Schießeinlagen sind den Tabellen für Sprintwettkampf, Massenstartwettkampf und Staffelwettkampf zu entnehmen. |
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3.1 |
Sprintwettkampf |
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Einzel- oder Doppelstart mit einem Startintervall von 30 Sekunden. |
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3.2 |
Massenstartwettkampf |
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Das Starterfeld richtet sich nach der Größe des Schießstandes. Maximal dürfen doppelt so viele Sportler, wie Schießstände vorhanden sind, starten. Die Entscheidung über die Anzahl der Starter, sowie über die startberechtigten Sportler in den jeweiligen Klassen trifft die Jury direkt im Anschluss an den Sprintwettkampf, wobei bei diesem Juryentscheid nur Sportler berücksichtigt werden, die am vorhergegangenen Sprintwettkampf teilgenommen haben und hierbei einen maximalen Rückstand von 5 Minuten auf die Durchschnittszeit der drei Erstplatzierten nicht überschritten hatten. |
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3.3 |
Staffelwettkampf |
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Die Staffeln bestehen aus 3 Teilnehmern. Die Staffel muss mit der Meldung spätestens bis 16:00 Uhr am Vortag namentlich und in der Startreihenfolge gemeldet werden. Schüler- und Jugendklassen dürfen in gemischten Staffeln gemäß SpO starten. In der Juniorenklasse können ebenfalls gemischte Staffeln gebildet werden. Junioren können in der Herrenklasse, Juniorinnen in der Damenklasse starten. |
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4 |
Wertung |
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4.1 |
Einzelwertung |
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In allen Klassen erfolgt eine Einzelwertung. |
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4.2 |
Staffelwertung |
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Es werden Vereins- und Verbandsstaffeln gewertet. |
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4.3 |
Titel „Deutscher Meister“ |
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Wettbewerbe werden grundsätzlich nur ausgetragen, wenn mindestens 3 Staffeln bzw. 6 Einzelteilnehmer die Zulassung erreicht haben. |
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5 |
Auszeichnungen |
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5.1 |
Einzelwertung |
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In jeder Disziplin und Klasse werden die drei Erstplatzierten mit Medaillen ausgezeichnet; die 6 Erstplatzierten erhalten Urkunden. |
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5.2 |
Staffelwettkampf |
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Es werden nur Auszeichnungen vergeben, wenn in den entsprechenden Wettkampfklassen mindestens 3 Staffeln gewertet werden können. Die drei erstplatzierten Staffeln erhalten Medaillen und Urkunden. |
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6 |
Startgeld |
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6.1 |
Startgeld = Reuegeld |
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Das Startgeld beträgt je Teilnehmer und Einzelwettbewerb 30,00 Euro, für Schüler je 15,00 Euro, das Startgeld je Staffel beträgt 30,00 Euro. |
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Allgemeine Richtlinien und besondere Hinweise zu den Wettkampfausschreibungen
- Weitere Informationen zu den Ausschreibungen, wie Landesverbände, Ansprechpartner etc. finden Sie im Internet unter www.dsb.de
- Startgeld = Reuegeld. Das Startgeld für die Teilnahme an Veranstaltungen ist von den Landesverbänden unmittelbar nach dem Eingang der Startgeldrechnung an den Deutschen Schützenbund zu überweisen (Volksbank Wiesbaden, BLZ 500 900 00, Konto 8808805).
- Zur Kontrolle ist bei allen Starts ein Wettkampf- bzw. Schützenpass sowie von Personen, die vor dem 01.01.1994 geboren sind, ein amtlicher Personalausweis oder ein Reisepass mitzuführen. Aus dem Wettkampfpass muss hervorgehen, für welchen Verein der Teilnehmer startberechtigt ist. Im Lichtbildausweis muss die Nationalität erkennbar sein. Beide Ausweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.
- Die Kontrolle der Sportwaffen, Geräte und Ausrüstungen findet unmittelbar vor dem Start statt. Bekleidungskontrolle bei Olympischen Wettbewerben ist obligatorisch, bei Nichtolympischen Wettbewerben wird sie stichprobenartig vorgenommen. Nachkontrollen können während und unmittelbar nach dem Wettkampf durchgeführt werden.
- Der Schütze ist für seine Druckluft- oder Gaskartusche alleine verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer von Druckluft- und Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand überprüft.
- Jeder Sportler nimmt bei Wettkämpfen auf eigene Gefahr teil. Der DSB stellt ausschließlich eine subsidiäre Deckung im Versicherungsfall.
- Jeder Schütze unterwirft sich durch die Meldung zur oder durch die Teilnahme an einem Wettbewerb dem gesamten Regelwerk des DSB, insbesondere der Satzung und den darin enthaltenen Antidopingbestimmungen, der Sportordnung, der Strafgewalt sowie der Verbandsgerichtsbarkeit des DSB oder einer gegebenenfalls durch die DSB-Satzung vorgeschriebenen anderen Gerichtsbarkeit. Er ist für die rechtzeitige Beantragung von eventuell nötigen Ausnahmegenehmigungen an die NADA (www.nada-bonn.de ) selbst verantwortlich.
- Die Sportordnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes regelt alle nicht besonders aufgeführten Punkte der Ausschreibungen aus sportlicher Sicht.
- Die Einsprüche/Proteste sind gemäß Sportordnung einzureichen.
- Kampf- und Berufungskampfgericht (Jurys) werden vom Deutschen Schützenbund bestimmt.
- Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des DSB erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung der Startlisten und Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in den Publikationen des DSB sowie dessen Untergliederungen einverstanden.
- Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.
Josef Ambacher, Präsident
Max Mückl, Bundessportleiter
Renate Koch, Bundesfrauenbeauftragte
Josef Locher, Bundesjugendleiter





