Waffenrecht

Coronavirus: Keine Möglichkeit zur Ausübung des Schießsports

19.03.2020 12:28

Infolge der Coronavirus-Pandemie und der vorübergehenden Schließung der Sportstätten und Schießstände ist u.a. auch die schießsportliche Tätigkeit eingeschränkt. Schießstände sind geschlossen und Vereinszusammenkünfte sind untersagt.

Deshalb können die Sportschützen derzeit ihren Sport nicht ausüben. Viele Mitglieder machen sich daher Sorgen um ihr waffenrechtliches Bedürfnis, welches Sie eigentlich mit regelmäßigen Schießnachweisen belegen müssten.

Wie in so vielen Abläufen des täglichen Lebens ist auch diese Erfahrung und der Umgang damit eine völlig neue, nie dagewesene.

Der Deutsche Schützenbund wird dies zu gegebenem Zeitpunkt mit den Behörden diskutieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass in der derzeitigen Situation andere Prioritäten auch im Bundesinnenministerium gegeben sind.

Sicherlich ist auch bei einer solchen Abstimmung mit dem Ministerium wichtig zu berücksichtigen, wie lange ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden konnte. All das ist noch offen und nicht absehbar.

Insofern bitten wir um ein wenig Geduld. Sobald wir Informationen diesbezüglich haben, veröffentlichen wir diese auf der DSB-Internetseite und geben diese an die Landesverbände weiter.