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Technische Kommission begrüßt neue Generation von Gehörschützern

27.01.2003 00:00

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen an den Deutschen Schützenbund zur Regel 0.2.12 der Sportordnung (Tragen eines Gehörschutzes) hat sich die Sportleitung und Technische Kommission des DSB am vergangenen Wochenende intensiv mit der neuen Generation von geräuschniveauabhängig dämmenden Gehörschützern befasst.

Diese Gehörschützer passen sich dem Geräuschniveau der Umgebung an und erlauben es dem Sportschützen, ohne Probleme Kommandos oder Sicherheitshinweise auf dem Schießstand zu verfolgen. Der Schussknall selbst wird allerdings auf ein für das Gehör gesundheitlich unbedenkliches Niveau gedämmt.

Sportleitung und Technische Kommission beurteilten die technische Entwicklung im Bereich des Gehörschutzes sehr positiv, da durch geräuschniveauabhängig dämmende Gehörschützer der Sportschütze auf dem Schießstand seine Umgebung weiter akustisch wahrnehmen kann und dadurch eine allgemeine Erhöhung der Sicherheit im Schießbetrieb erreicht werden kann.

Da die geräuschniveauabhängig dämmenden Gehörschützer nicht mit Funk- oder Spracheinrichtungen versehen sind, verstoßen sie auch nicht gegen Regel 0.2.12 der Sportordnung. Das Tragen dieser neuen Generation von Gehörschützern ist somit – vor allem vor dem Hintergrund einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit auf dem Schießstand – regelkonform und uneingeschränkt erlaubt.