Waffenrecht

Klare Position der CDU/CSU-Gruppe im Europa-Parlament

28.06.2016 10:02

Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hat klar Position bezogen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Europäischen Waffenrechtsrichtlinie. In einem Schreiben des Sprechers der ostdeutschen CDU-Europaabgeordneten Hermann Winkler, MdEP nahm dieser auf Initiative des Deutschen Schützenbundes und des Präsidenten des Sächsischen Schützenbundes Frank Kupfer, zugleich Vorsitzender der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, ausgiebig Stellung und informierte über den aktuellen Stand der Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie.

In seinem Schreiben begrüßt Winkler dabei zunächst ausdrücklich das zivilgesellschaftliche Engagement der rund 1,4 Millionen Schützinnen und Schützen in den über 14.000 Vereinen des Deutschen Schützenbundes und informiert, dass die CDU/CSU-Gruppe deshalb versucht habe, den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission im Sinne der Sportschützen zu entschärfen. In einem nächsten Schritt stimmt nun zunächst der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz voraussichtlich am 14. Juli 2016 über die erarbeiteten Kompromisse ab, sodass noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden könnten.

Im Rahmen der Verhandlungen haben die CDU/CSU-Vertreter im Ausschuss – wie die Schießsportverbände auch – der Formulierung widersprochen, die einen Zusammenhang zwischen den legalen Waffenbesitzern und den jüngsten Terroranschlägen impliziert, in deren Zuge die Richtlinie überarbeitet werden sollten. Unter keinen Umständen dürften Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen. In den aktuellen Kompromissvorschlägen, über die Mitte Juli abgestimmt wird, wurden die entsprechenden Passagen daher entfernt. Die CDU/CSU-Gruppe betont zusätzlich, dass die rechtmäßigen Besitzer einer Waffe durch die Richtlinie nicht für ihr gesellschaftliches Engagement bestraft werden sollten.  

Gemäß des Vorschlags der Europäischen Kommission sollten halbautomatische Waffen, die wie automatische Waffen aussehen, als solche deklariert werden und damit verboten werden. Die im relevanten Ausschuss tätigen Abgeordneten haben sich diesbezüglich in den Kompromissen darauf geeinigt, dass die Ähnlichkeit kein entscheidendes Kriterium für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie darstelle. Dies würde bedeuten, dass halbautomatische Waffen nicht in dieselbe Kategorie wie automatische Waffen fielen, wenn die Kompromissänderungsanträge so beschlossen werden. 

Der Verkauf von Waffen, einzelnen Komponenten sowie Munition im Internet soll nach den bisher gefundenen Kompromissen voraussichtlich ebenfalls möglich sein, so dass Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Regionen vom Erwerb und Handel nicht ausgeschlossen würden. Allerdings müsste bei einem Verkauf über das Internet garantiert werden, dass die Identität der Käufer geprüft werden könne, damit nur rechtmäßig befugte Personen in den Besitz von Waffen gelangen können. 

Der Vorschlag der Kommission, die waffenrechtliche Erlaubnis auf fünf Jahre zu beschränken sei abzulehnen. In Deutschland wird die waffenrechtliche Erlaubnis bereits überwacht und erforderlichenfalls geprüft, bzw. widerrufen. Die bürokratische Mehrbelastung, die durch eine generelle Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf fünf Jahre entstehen würde, sei daher nicht gerechtfertigt. 

Im Hinblick auf die standardisierten medizinischen Tests, die die Europäische Kommission anstrebte und welche viele Sportschützen kritisierten, entschieden sich die Mitglieder im Ausschuss auf eine abweichende Formulierung. Im aktuellen Text der Kompromissänderungsanträge sollen nun die Mitgliedstaaten ein Überwachungssystem entwickeln, das medizinische Tests beinhalten kann bzw. sollte, aber nicht muss. Zudem sollen die Tests nicht standardisiert sein, das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Form der medizinischen Untersuchungen selbst gestalten können und, wenn medizinische Tests bereits Teil der Überprüfung sind, diese nicht ändern müssen. 

Hermann Winkler fasst die Position der CDU/CSU-Gruppe wie folgt zusammen: „Als CDU/CSU wollen wir der Waffenrechtsrichtlinie nur unter der Bedingung zustimmen, dass keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen entstehen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen.  

Über den Vorschlag des Ausschusses wird, wie bereits erwähnt, voraussichtlich am 14. Juli 2016 abgestimmt. Es ist geplant, dass das Europäische Parlament zu Beginn der slowakischen Ratspräsidentschaft, das heißt im 2. Halbjahr des Jahres 2016, mit der Europäischen Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten in die Verhandlungen (sogenannter Trilog) tritt. Eine Beratung im Europäischen Parlament ist für Ende November dieses Jahres geplant.