Waffenrecht

Waffenrecht: Neue Regeln für mehr Sicherheit

27.02.2020 14:20

Das Waffenrechtsänderungsgesetz ist in wichtigen Teilen am 20.02.2020 in Kraft getreten.

Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz will die Bundesregierung die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschweren. In Zukunft soll der vollständige Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen dokumentiert werden.

Im Fokus des Waffenrechtsänderungsgesetzes stehen eine Vielzahl von Regelungen gegen den Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern. So wird unter anderem das Nationale Waffenregister ausgebaut: Der vollständige Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen wird dokumentiert. Ein Verschwinden von Waffen in die Illegalität soll verhindert werden, weshalb auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und Waffenhändler existieren. Ferner wird eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt sowie der Kreis der verbotenen Gegenstände erweitert.

Die Länder können außerdem zukünftig Waffen- und Messerverbotszonen an belebten öffentlichen Orten und in Bildungseinrichtungen einrichten. Für Sportschützen bringen die gesetzlichen Regelungen Erleichterungen beim sogenannten Bedürfnisnachweis mit sich.

Mit dem Gesetz wird die EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt, die nach den Anschlägen in Paris und Brüssel verabschiedet wurde. Die Änderung des Waffenrechts ist auch Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. In diesem Zusammenhang wird die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen erweitert und umgebaute Schusswaffen werden stärker reguliert.

Künftig sollen die Waffenbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung für den Besitz von Waffen beim Verfassungsschutz eine Regelabfrage stellen. Damit kann überprüft werden, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller oder die Antragsstellerin extremistische Bestrebungen verfolgt. Durch diese Neuregelung reicht für eine Verweigerung des Waffenbesitzes bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung aus. Hierdurch soll verhindert werden, dass Extremisten in den Besitz von legalen Waffen kommen. Der nachträgliche Entzug der Erlaubnis ist ebenfalls möglich, wenn sich erst später herausstellt, dass eine Zuverlässigkeit nicht besteht.

Der Deutsche Schützenbund hatte maßgeblich die Interessen seiner Mitglieder in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und beispielsweise das Wegfallen der Privilegierung der Armbrust oder der Vorderladerwaffen verhindert, da sie keine Deliktsrelevanz aufweisen. Außerdem konnte der Verband eine Öffnungsklausel in das Gesetz einbringen, so dass die Bundesländer zukünftig die alten anerkannten Schießstandsachverständigen unter bestimmten Bedingungen wieder aktivieren können.   

Das gesamte Gesetz tritt am 01.09.2020 in Kraft.

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