Sportordnung des DSB
Stand 01.01.2021
Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Die elektronische Vervielfältigung bzw. Kopie auch von Auszügen ist ebenfalls verboten und nur mit Zustimmung des DSB erlaubt.
Beschlossen durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 28. April 2017 in Frankfurt am Main, am 17. März 2018 in Wiesbaden, am 26.04.2019 in Wernigerode und am 08.04.2020 in Wiesbaden.