Berichtsheft zum 63. Deutschen Schützentag

110 Anlage 63. Deutscher Schützentag Satzungsänderung 2023 (Anlage zum Satzungsänderungsantrag des Präsidiums – TOP 9) Ursprungsfassung (Stand 12.03.2022) Änderungen Begründung/ Erläuterungen/ Kommentare 2 - die Einrichtung und Organisation von Bundesligen für den Bereich des Sportschießens und des Bogensports, - Grundsatzfragen der Schützentradition, - Grundsatzfragen der Schützenjugend, - Grundsatzfragen der Öffentlichkeitsarbeit, - die Unterstützung und Beratung von Bundesbehörden und bundesweit tätigen Organisationen sowie von ausländischen Behörden und Organisationen in Fragen des Sportschießens und des Bogensports, - die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Nationalen Anti-Doping-Agentur und nationalen wie internationalen Organisationen im Schießsport und im Bogensport, insbesondere durch Mitgliedschaft in diesen Organisationen, - die Behandlung der mit dem Sportschießen, dem Bogensport und dem Böllerwesen zusammenhängenden Grundsatzfragen des Umweltschutzes, - die mit der öffentlichen Präsentation des Sportschießens und des Bogensports zusammenhängenden Grundsatzfragen der Werbung, des Sponsoring und des Merchandising sowie der Medien-, insbesondere der Fernsehrechte. Soweit der DSB für Grundsatzfragen zuständig ist, schließt dies nicht generell die Zuständigkeit der unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder aus, erfordert aber vor entsprechendem Tätigwerden eine Abstimmung mit dem DSB. 2. …. Bereich des Sportschießens und des Bogensports, - Grundsatzfragen der Schützentradition, - Grundsatzfragen der Schützenjugend, - Grundsatzfragen der Öffentlichkeitsarbeit, - die Unterstützung und Beratung von Bundesbehörden und bundesweit tätigen Organisationen sowie von ausländi- schen Behörden und Organisationen in Fragen des Sport- schießens und des Bogensports, - die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Nationalen Anti-Doping-Agentur und nationalen wie internationalen Organisationen im Schießsport und im Bogensport, insbesondere durch Mit- gliedschaft in diesen Organisationen, - die Behandlung der mit dem Sportschießen, dem Bogen- sport und dem Böllerwesen zusammenhängenden Grund- satzfragen des Umweltschutzes, - die mit der öffentlichen Präsentation des Sportschießens und des Bogensports zusammenhängenden Grundsatz fragen der Werbung, des Sponsoring und des Merchandi- sing sowie der Medien-, insbesondere der Fernsehrechte, - das planmäßige Zusammenwirken (§ 57 Abs. 3 AO) mit der Bundesstützpunkt Schieß- und Bogensport gGmbH mit dem Sitz in Wiesbaden, eingetragen beim Handelsre- gister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 31037, durch die Nutzungsüberlassung von Vermögensgegen- ständen, insbesondere von Grundstücken, grundstücks- gleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, an die Bundesstützpunkt Schieß- und Bogensport gGmbH zum Betrieb des Bun- desstützpunkts Schieß- und Bogensport, dem Betrieb der Schieß- und Bogensportanlagen Rheinblick und Klaren- thal, einer Beherbergungs- und Verpflegungseinheit, dem Betrieb des Gebäudemanagements sowie für die Veran- staltung und Durchführung von Lehrgängen und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen insbesondere im Bereich des Schieß- und Bogensports. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes im Jahre 2020 und die Einführung des § 57 Abs. 3 AO ermöglicht mit der angestrebten Satzungsänderung eine steuerlich einfachere und wirtschaftlich günstigere Zusammenarbeit des DSB mit der Bundesstützpunkt Schieß- und Bogensport GmbH. Die Bundesstützpunkt Schieß- und Bogensport GmbH wird parallel zu der Satzungsänderung des DSB zukünftig als gemeinnützige GmbH fortgeführt.

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