Berichtsheft zum 63. Deutschen Schützentag

95 Anlage 63. Deutscher Schützentag 13 v. Trainingsstättenförderung Neben der o.g. zusätzlichen Ressource im Bereich Leistungssportpersonal hat sich die Leistungssportreform auch unmittelbar finanziell positiv ausgewirkt in Form der Trainingsstättenförderung (TSF), die allen unseren acht Bundesstützpunkten im DSB als Zuschuss zu den anfallenden Betriebskosten für die leistungssportliche Nutzung zugutekommt. In den vergangenen Jahren hat sich die TSF wie folgt entwickelt: TSF bis 2017: 183.800 EURO TSF ab 2017: 312.000 EURO (Steigerung um 128.200 Euro) TSF ab 2021: 832.000 EURO (Steigerung um 520.000 Euro) Zusätzlich zur Gesamtsumme der Trainingsstättenförderung, die über die acht Bundesstützpunkte in unterschiedlicher Höhe verteilt wird, kommt seit 2021 ein zusätzliches „Verbandsbudget“ i.H.v. 141.000 Euro in 2021 bzw. 166.000 Euro in 2022 hinzu, das der DSB maßgeblich für seine Bundesstützpunkte erwirken konnte und das durch den DSB auf Basis sportfachlicher Kriterien verteilt wird. vi. Nicht-Olympischer Sport Auch im Bereich der nicht-olympischen Disziplinen konnte der DSB an entscheidender Stelle in den Gesprächen mit dem Zuwendungsgeber BMI und dem DOSB seit 2019 ebenfalls eine öffentliche Förderung für die Bereiche Compound- und Feldbogen, beides World Games-Sportarten, erreichen. Der bundesgeförderte Bereich des nicht-olympischen Leistungssports im DSB (Compound- und Feldbogen) erhält jährlich eine neu berechnete Fördersumme in den Bereichen Jahresplanung (2022: 89.000 Euro Förderung, fixierte Eigenmittel DSB: 79.000 Euro) und Leistungssportpersonal (2022: 37.500 Euro) zur Verfügung gestellt. Dem übrigen nicht-olympischen Leistungssport im DSB (Vorderlader, Gewehr 300m, Laufende Scheibe, Target-Sprint, Armbrust) stehen lediglich ordentliche DSB-Haushaltsmittel zur Verfügung. Insgesamt setzt der DSB für den nicht-olympischen Leistungssport 260.000 Euro pro Jahr ein. Hier konnte in den letzten beiden Jahren trotz gestiegener Kosten kein Mittelaufwuchs realisiert werden. Deshalb lässt die o.g. Zahl zum Teil nur noch eine „Rumpfplanung“ in bestimmten Bereichen zu, z.B. nur noch pauschale Reisekostenerstattung, keine Trainings- und Ausscheidungsmaßnahmen, eingeschränkte Beschickung von sportlichen Maßnahmen etc. Um der sportlichen Vielfalt sowie der gestiegenen Bedeutung des nichtolympischen Bereiches für den Gesamtverband Rechnung tragen zu können (s. World Games, WA Compoundbogen als möglicher Wettbewerb bei den Olympischen Spielen Los Angeles 2028) und in Zukunft den sportlich

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