RECHT 3 Weitaus früher wird es finale Entscheidungen zum The- ma „Evaluation des Waffenrechts“ geben. Dazu hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) zahlreiche Verbände und Institutionen aufgefordert – darunter den DSB als größten schießporttreibenden Verband und den BSSB als größten Landesverband –, seine jeweils fünf wichtigsten Punkte zu benennen: 1. Bedürfnisprinzip 2. Kontingentierung 3. Rechtssicherheit 4. Verwaltungsvereinfachung 5. Verhältnismäßigkeit lauteten unsere fünf Punkte bzw. Themen, die wir ausführlich erläuterten (s. DSB-Stellungnahme), und die Resonanz darauf war überwiegend sehr positiv. Doch wie geht es weiter? Die Datenerhebung bzw. Umfrage soll nach dem Plan des Bundesinnenministeriums noch im Dezember erfolgen, Anfang 2026 werden die Ergebnisse daraus besprochen, ehe dann der finale Evaluationsbericht erfolgt. Wir sind alle sehr gespannt und werden für euch weiterhin intensiv in dieser Thematik „dranbleiben“, um die bestmöglichen Bedingungen für unsere Mitglieder zu erzielen. Eine andere für den Schießsport elementar wichtige Thematik, die uns umtreibt, ist das BleiBeschränkungsverfahren der Europäischen Kommission: In diesem gab es zuletzt - nicht nur, aber vor Nach den bisher erfolgten Maßnahmen im Projekt Sportsoftware mit einer Interviewphase und einem Präsenzworkshop soll nundiegebildeteArbeitsgruppe aus acht Landesverbands- und drei DSB-Vertretern die fachlichen und technischen Anforderungen definieren und eine Entscheidungsgrundlage vorbereiten. Wir planen vier weitere Workshops bis zum April 2026, um das Projekt voranzutreiben. Die Sportsoftware soll für die Wettkampforganisation und -durchführung als durchgängige Lösung von der Vereins- bis zur Bundesebene für Bogen- und Schießsport dienen und somit dem gesamten Bogen- und Schießsport innerhalb des DSB einen echten Mehrwert bieten. allem auch aufgrund der Intervention und Einreichungen des DSB - weitere Verbesserungen gegenüber dem vorherigen Entwurf der EUKommission: Positiv ist, dass die Ausnahmeregelung für die Verwendung von Bleischrot nun nicht mehr auf 15 Jahre befristet ist, sondern unbegrenzt gilt; dass die weitreichende Ausnahmeregelung für bleihaltige Kugelmunition nach einer fünfjährigen Übergangszeit bestehen bleibt; dass es Schießständen ermöglicht wird, bei Erfüllung bestimmter Anforderungsprofile weiterhin bleihaltige Schrotmunition zu nutzen. Doch einzelne Kritikpunkte bei der weiteren Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition blei- ben, so beispielsweise, dass es u.a. aktuell noch keine Ausnahmeregelung für Schrot- bzw. Flintenlaufgeschosse für das Traditions- und Brauchtumsschießen gibt; dass für die Betreiber von Schrot-Schießständen mindestens zwei verschiedene bauliche Risikomanagementmaßnahmen nachgewiesen werden müssen; dass ein festgelegtes Reinigungsintervall von drei Jahren besteht. Das sind z.T. Szenarien, die für Schießstandbetreiber existenzbedrohend sein können. Trotz der bereits erreichten Ausnahmeregelungen für den Schießsport, die es uns in Deutschland u.a. erlauben, dass die Kugeldisziplinen auf offenen Ständen (die IndoorSchießstände sind ja ohnehin nicht von der Regelung umfasst) wie bisher weiter betrieben werden können, verspreche ich euch aber auch hier, dass sich der DSB weiterhin intensiv auf Bundes- und EU-Ebene einbringt, um weitere Verbesserungen zu erzielen. Bereits am 16. Dezember ist die nächste Sitzung des sogenannten REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) Komitees angesetzt und wird hoffentlich weitere positive Entscheidungen für uns Sportschützen bringen.
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