Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 17 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 2.16.3.2 Durchführung des Wettbewerbs an zwei Tagen Wird der Wettkampf an zwei Tagen durchgeführt, so beginnt den zweiten Durchgang die mittlere Rotte des ersten Durchgangs; bei gerader Anzahl von Rotten beginnt die Rotte, die unmittelbar nach der mittleren Rotte des ersten Durchgangs kommt. Wird ein nummerierter Rottenplatz am ersten Wettkampftag nicht besetzt, so bleibt am zweiten Tag der Schützenstand für diesen Rottenplatz ebenfalls unbesetzt. 2.17 25 m Schnellfeuerpistole – Nachwuchswettbewerb (2.31) Zugelassen sind selbstladende Pistolen. 2.17.1 Munition Siehe Pistolentabelle 2.17.2 Schießzeit, Wettkampfschüsse Der Wettbewerb besteht aus zwei Durchgängen zu je 30 Schuss. Ein 30-Schuss-Durchgang besteht aus sechs Serien; davon werden n d rei Serien in je acht Sekunden und n d rei Serien in je sechs Sekunden geschossen. 2.17.3 Durchführung Siehe Regel 2.16.3, Stechserie sechs Sekunden. 2.18 25 m Pistole (2.40) Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen. 2.18.1 Munition Siehe Pistolentabelle 2.18.2 Schießzeit, Wettkampf- und Probeschüsse 2.18.3 Durchführung 2.18.3.1 Probeserie Vor Beginn des Präzisions- und Duellschießens ist eine Probeserie gestattet. Präzisionsschießen (5 Schuss) in fünf Minuten und vor dem Duellschießen eine Probeserie fünf (5) Schuss entsprechend dem Duelldurchgang erlaubt. Durchgang Zahl der Serien/Schüsse Zeitlimit pro Serie 1. Präzision Sechs (6) Serien zu je fünf (5) Schuss fünf Minuten 2. Duell Sechs (6) Serien zu je fünf (5) Schuss siehe Schnellfeuerdurchgang

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