Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 32 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission - Sportschießen Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Schalldämpfer (Mündungssignaturreduzierer) bei den Wettbewerben des Deutschen Schützenbundes verboten sind. Diese Anbauteile sind Vorrichtungen zur Reduktion der Schallemission und des Mündungsfeuers. Ferner verringert sich der Rückstoß, was zusammen mit der Masse des Schalldämpfers den Hochschlag vermindert Wir weisen darauf hin, dass für Schalldämpfer keine Bedürfnisbestätigung ausgestellt werden kann. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 29.04.2022 2-2021 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: 2/2021 Ablage: Betrifft: Verbot von Schalldämpfern bei Wettbewerben des DSB

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