Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 32 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Fernwettkämpfe sind Wettkämpfe, bei denen die Teilnehmer auf verschiedenen Schießständen antreten. Die Aufsicht führen Vertrauenspersonen, die im Einvernehmen mit den Beteiligten bestimmt werden. Rundenwettkämpfe Bei, vom Landesverband ausgetragenen Rundenwettkämpfen/ Ligawettkämpfen, ist vom LV eine Rundenwettkampfordnung zu erstellen. Streitfälle werden auf der Ebene des Landesverbandes endgültig entschieden. Rahmenprogramme Rahmenprogramme werden zur Erprobung der möglichen Einführung von Wettbewerben oder Klassenwertungen durchgeführt. Sonstige Wettkampfformen n Freundschaftswettkämpfe n S chießen um Leistungsabzeichen n Sonstige Wettkämpfe Vereinsmeisterschaften Schützen, die bei mehreren Vereinen Mitglied sind, dürfen an deren Meisterschaften teilnehmen. Die Startrechte für weiterführende Meisterschaften sind lt. Landesverbandseintrag zu beachten. Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet. Schützen, die ohne ihr Verschulden an der Vereinsmeisterschaft nicht teilnehmen können, hat der Verein Gelegenheit zum Nachschießen zu geben. Den Titel Meister können diese Schützen nicht erlangen. Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins. Die Vereinsmeisterschaft ist nur als Einzelwettkampf auszutragen. 0.9.4 Vorschießen Wird ein Schütze oder Mitarbeiter am Tag der Landesmeisterschaft vom DSB oder vom eigenen Landesverband benötigt, so ist ihm Gelegenheit zu geben, unter Aufsicht des Landesverbandes vorzuschießen. Bei Sommerbiathlon kann an einer anderen Landesmeisterschaft teilgenommen werden. Diese Teilnahme muss vorher gemeldet werden. Für die Kreis-, Gau- und Bezirksmeisterschaften gilt in Bezug auf den Landesverband und des eigenen Bedarfes dieselbe Regelung. Das Vorschießen ist vom Schützen zu beantragen.

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