Waffenrecht

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

17.06.2015 10:32

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2013 die Verfassungsbeschwerden des Roman Grafe - verantwortlich für die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" - und von Eltern in Winnenden getöteter Kinder gegen das deutsche Waffengesetz zurückgewiesen.

Hiergen hatten Roman Grafe und eine Mutter Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erhoben. Der EGMR hat nunmehr mit zwei Entscheidungen diese Beschwerden unzulässig zurückgewiesen.

 

Die Gerichtsentscheidung finden Sie über diesen Link.