Waffenrecht

Stand Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie

21.06.2019 17:48

Am 8. Februar 2019 hat der Deutsche Schützenbund seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie fristgerecht abgegeben. Neben dem DSB haben auch etliche andere Interessenverbände (dem DSB sind 13 bekannt) ihre Stellungnahme abgegeben. Einige davon haben sich dabei sehr an der DSB-Stellungnahme orientiert.

Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes vom 8. Februar 2019

Unmittelbar danach schrieb der DSB etliche Mitglieder des Bundestags, insbesondere die Mitglieder des Innenausschusses, sowie die Landesinnenminister an und übermittelte diesen eigens die Stellungnahme.

In der Folge hat der DSB sämtliche anerkannten Schießsportverbände sowie die beiden Schießstandsachverständigenverbände (BVSSV und VUS) am 1. März nach Wiesbaden eingeladen, um sich über den § 12 der AWaffV auszutauschen. In der sehr konstruktiven Sitzung wurde ein Neuentwurf erstellt, dem bis auf die Vereinigung der unabhängigen Schießstandsachverständigen alle anwesenden Verbände folgen konnten. Alle zustimmenden Verbände unterzeichneten im Anschluss diesen Vorschlag. Damit ist es dem Deutschen Schützenbund gelungen, nach Jahren ein fast einheitliches Votum zugunsten der anerkannten Schießstandsachverständigen zu erzielen. Die entsprechende Erklärung wurde Herrn (MdB) Stephan Mayer, dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, übergeben.        

Am 18. März kam es in Berlin zu einem erneuten Treffen von DSB-Vertretern mit Staatssekretär Mayer. Zum wiederholten Male machte der DSB dabei seine Standpunkte deutlich: Keine Anzeigepflicht für Vorderlader, eine klare und für die Behörden verbindliche Prüffrist des Bedürfnisses (Regelüberprüfung), Zulassung von anerkannten Schießstandsachverständigen (nach Ausbildung und Zulassung durch BVA).      

Weitere Gespräche folgten am Rande des Parlamentarischen Abends des Deutschen Olympischen Sportbundes am 3. April, mit den Mitgliedern des Bundestags (MdB) Marc Henrichmann (CDU - 4. April) und Helge Lindh (SPD - 18. April und 21. Mai) sowie weiteren diversen Telefonaten, Briefen und E-Mails mit anderen Landes- und Bundesabgeordneten.  

Die zahlreichen Gespräche, Kontaktaufnahmen und Vorarbeiten mündeten in dem Redebeitrag des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer im Festakt des Deutschen Schützentages am 27. April in Wernigerode. Hier führte er zu der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus, dass der überarbeitete, neue Entwurf die allermeisten Forderungen des Deutschen Schützenbundes und der anderen Schießsportverbände berücksichtigt (Auszug aus der Rede anbei).

Die inzwischen vorliegende aktuelle Version der Kabinettsfassung (siehe auch Anlage) bestätigt diese Aussagen. Die wichtigsten Fakten sind zusammengefasst:

  1. Im Entwurf der Änderung der Verordnungsentwurf mit Stand Ende April ist § 12 AWaffV (Situation der Schießstandsachverständigen) nicht enthalten. Hier wird der DSB alle Möglichkeiten ausnützen, um den durch den ersten Referentenentwurf vom Januar eröffneten Weg zur Wiedereinsetzung der anerkannten Schießstandsachverständigen wieder aufleben zu lassen.
  2. Im Gesetzentwurf (mit Stand Anfang Mai) bleibt § 4 WaffG wie im bisherigen Referentenentwurf, mit der Ausnahme, dass § 14 WaffG neu gefasst wird.
    Nunmehr wird unterschieden in Bedürfnis für den Erwerb und sodann für den Besitz. Wesentlich ist, dass auch nach 10 Jahren weiter kontrolliert werden „soll“, hierfür dann aber die Mitgliedschaftsbescheinigung des Vereins ausreicht. In der Vergangenheit konnte („kann“) weiterhin kontrolliert werden, allerdings ohne Einschränkungen und auf unsicherer Rechtsgrundlage; die Behörden hielten sich weder an die Regelungen der WaffVwV noch wurden Ermessensüberlegungen angestellt.
  3. Die Regelungen aus dem Referentenentwurf zur Eintragungspflicht von Nachbauten historischer Waffen sind gestrichen. Es bleibt also bei der alten Gesetzeslage.
  4. An der Reduzierung der Magazine wird festgehalten.
  5. Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer für Jäger (jagdliche Langwaffen mit Zentralfeuermunition) werden zugelassen.

Als erstes Fazit lässt sich festhalten: Einige kritische Punkte aus dem ersten Referentenentwurf konnten zum Positiven abgewendet werden, andere Punkte bedürfen weiterer Gespräche. Dabei wird der DSB sein bisheriges Vorgehen, sich mit seinen Anliegen im Sinne seiner Mitglieder direkt an die politischen Entscheider zu wenden, beibehalten. Auf dieser Grundlage gelang es - auch im Hinblick auf die aktuelle Novellierung des Waffengesetzes - gemeinsam mit den weiteren betroffenen Sport-, Jagd-, Sammler-Verbänden, insbesondere mit dem Deutschen Jagverband und dem Forum Waffenrecht - einige ursprünglich geplante Verschärfungen abzuwenden.

Der DSB wird sich auch weiterhin in engem Schulterschluss mit diesen Verbänden für seine Mitglieder einsetzen, um Verschärfungen des ohnehin schon strengen Waffengesetzes in Deutschland und weitere Belastungen für die Schützinnen und Schützen abzuwehren.

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