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Steuerliche Entlastung für Ehrenamtler ab 2021 -UPDATE-

04.12.2020 10:28

Gute Nachricht für Ehrenamtler kurz vor Weihnachten: Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, die zahlreichen Tätigen im Ehrenamt ab dem nächsten Jahr steuerlich zu entlasten. Noch steht eine entsprechende Beschlussfassung aus.

So soll die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der beispielsweise Trainer in Sportvereinen profitieren, im nächsten Jahr von 2.400,00 Euro auf 3.000,00 Euro steigen. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840,00 Euro steuerfrei und damit um 120,00 Euro höher als bisher.

Der Bundesrat hat am 09.10.2020 seine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf abgegeben. Darin hatte er u.a. gefordert, die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) auf 3.000,00 Euro und die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) auf 840,00 Euro anzuheben. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung dem zugestimmt.

Es wird daher erwartet, dass ein entsprechender Beschluss noch in der letzten Sitzungswoche des Jahres im Bundestag fällt.