Sonstige Wettbewerbe

DSB-Pokal

Ausschreibung

Mannschaftsmeldungenbis 15.02.2023
Meldeadressedsbpokal(at)dsb.de
Auslosung 24.02.2023
Vorrunde06.03.–02.07.2023
Endkampf (Luftgewehr/Luftpistole)16.09.2023
Endkampf (Luftgewehr-Auflage/Luftpistole-Auflage)15.09.2023
Siegerehrung16.09.2023
AusrichterSchießanlage:
ZSG Bavaria Unsernherrn
Münchener Str. 261
85051 Ingolstadt

Gruppeneinteilungen und Wettkampfpaarungen

1. Meldung
Die Vereine können per Internet (www.dsb.de) auf dem bereitgestellten Formblatt für jeden der Pokal-Wettbewerbe eine beliebige Anzahl von Mannschaften an den Deutschen Schützenbund e.V. (DSB) melden.
Die Meldung via Formblatt ist an dsbpokal(at)dsb.de zu senden.
1.1 Vereinsangaben 
Erforderlich sind: vollständiger Vereinsname, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Zustelladresse (kein Postfach), Telefon- und Mobilfunknummer (möglichst alle Angaben dienstlich und privat).
1.2 Startgeld
Startgeld = Reuegeld
Nach Bezahlung des Startgeldes in Höhe von 100,00 Euro je Mannschaft, sind die Vereine startberechtigt.

2. Programm
2.1. Wettbewerbe und Klassen
Der DSB-Pokal wird mit einem 40-Schuss-Programm Luftgewehr (Regel: 1.10 SpO) und Luftpistole (Regel: 2.10 SpO) sowie einem 30-Schuss-Programm Luftgewehr-Auflage (Regel: 1.11 SpO) und Luftpistole-Auflage (Regel 2.11 SpO) ausgetragen. Die Zehntelwertung kommt nur in den Disziplinen Luftgewehr, Luftgewehr-Auflage und Luftpistole-Auflage beim Endkampf zur Anwendung!
2.2 Mannschaftsstärke Luftgewehr (8 Schützen)

  • 1 Schütze Jugend m/w/d
  • 1 Schütze Junioren m/w/d I/II
  • 1 Schütze Herren/Damen I/II
  • 1 Schütze Herren/Damen III/IV

- Rest beliebig
- die Schülerklasse ist nicht startberechtigt
- mindestens 1 weibliche Teilnehmerin

2.3 Mannschaftsstärke Luftpistole (6 Schützen)

  • 1 Schütze Jugend oder Junioren m/w/d I/II
  • 1 Schütze Herren/Damen I/II
  • 1 Schütze Herren/Damen III/IV

- Rest beliebig
- die Schülerklasse ist nicht startberechtigt
- mindestens 1 weibliche Teilnehmerin

2.4 Mannschaftsstärke Luftgewehr-Auflage (8 Schützen):

  • 2 Schütze Senioren I/II
  • 2 Schütze Senioren III/IV/V

- Rest beliebig
- die Herren/Damen I + II sind nicht startberechtigt
- mindestens 1 weibliche Teilnehmerin

2.5 Mannschaftsstärke Luftpistole-Auflage (6 Schützen):

  • 1 Schütze Senioren I/II
  • 1 Schütze Senioren III/IV/V

- Rest beliebig
- die Herren/Damen I + II sind nicht startberechtigt
- mindestens 1 weibliche Teilnehmerin

2.6 Die Wettkampfklasse richtet sich nach dem Termin des Endkampfes (SpO 0.7.1).
2.7 Klassenerklärungen nach Regel 0.7.1.1 SpO gelten auch für den DSB-Pokal.

3. Weitere Regelungen
3.1 Körperbehinderte Schützen können in der Wettkampfklasse, die ihrem Alter entspricht, mit den im Hilfsmittelausweis eingetragenen Hilfsmitteln (Federbock ist nicht erlaubt) eingesetzt werden. Die Stellungsbeschreibung nach Teil 1 der SpO ist zu beachten.
3.2 In der Disziplin Luftgewehr-Auflage dürfen max. 3 Schützen der Senioren III-V oder Schützen der Senioren I-II, die im Hilfsmittelausweis als Hilfsmittel den Hocker eingetragen haben, eingesetzt werden.
In der Disziplin Luftpistole-Auflage dürfen max. 2 Schützen der Senioren III-V oder Schützen der Senioren I-II, die im Hilfsmittelausweis als Hilfsmittel den Hocker eingetragen haben, eingesetzt werden.
3.3 Bei jeder Begegnung können andere, noch nicht einer Mannschaft zugehörige Schützen/-innen eingesetzt werden.
3.4 Beginnt ein Verein mit mehreren Mannschaften, sind die Schützen, einschließlich der Endkampfteilnahme, an ihre Mannschaft gebunden. Wenn ein Verein mehr als eine Mannschaft meldet, muss eine namentliche Meldung erfolgen. Scheidet eine Mannschaft aus, können Schützen der ausgeschiedenen Mannschaft in der/den noch am Wettkampf teilnehmenden Mannschaft(en) eingesetzt werden. Die Ummeldegebühr beträgt 10,00 Euro pro Schütze.

4.Vereinszugehörigkeit
4.1 Schützen dürfen am DSB-Pokal nur für ihren Stammverein starten.
4.2 Alle Schützen müssen ihren Wettkampfpass mit sich führen und beim Wettkampf vorlegen.

5.Austragung-Vorkampf
5.1 Die teilnehmenden Mannschaften werden in Gruppen mit sechs Mannschaften zusammengelost. Mit der Auslosung für die Gruppen wird das Heimrecht festgelegt. Die Auslosung erfolgt durch die Technische Kommission Sportschießen des DSB am o.a. Datum. Die Gruppenzusammenstellung erfolgt nach Meldeeingang. Nach der Auslosung werden die Vereine per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Internetseite des DSB über die Gruppenzusammensetzungen informiert.
5.2 Die Mannschaften schießen nach dem Auslosungsplan. Die Gruppenersten und -zweiten des Vorkampfes kommen in die zweite Runde. Diese werden nach dem Ergebnis der Vorrunden gelistet und wiederum nach dem Bundesligaschlüssel ausgelost.

6. Allgemeine Wettkampfregeln
6.1 Die Wettkämpfe werden in der ersten Runde als Fernwettkampf ausgetragen. Sollten die Vereine es wünschen, können diese auch als gemeinsamer Wettkampf auf einer Anlage durchgeführt werden. Bei den weiteren Wettkämpfen sind direkte Begegnungen, soweit möglich, gewünscht.
6.2 Auch ein gemeinsamer Termin für alle Mannschaften einer Gruppe ist gestattet.
6.3 Bei den Wettkämpfen muss jeweils ein DSB Kampfrichter mit mindestens B-Lizenz (Bayern C-Lizenz) anwesend sein. Der Kampfrichter darf nicht Mitglied eines beteiligten Vereins der betreffenden Paarung sein. Die Kostenerstattung obliegt den jeweiligen Vereinen. Der Kampfrichter ist für die korrekte Abwicklung des Wettkampfes und die Kontrolle der Startberechtigung der Starter einer Mannschaft verantwortlich.
6.4 Die Mannschaften haben geschlossen anzutreten.

7. Scheiben und Auswertung
7.1 Wettkampfscheiben werden von den Vereinen selbst gestellt.
7.2 Die Auswertung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Schießens durch den Mannschaftsführer und dem Kampfrichter. Die Auswertung hat bei den Wettkampfscheiben generell mit zugelassenen elektronischen Auswertemaschinen zu erfolgen.
7.3 Wird der Wettkampf auf elektronischen Scheibenanlagen bestritten, muss auf den Kontrollausdrucken der Wettkampftermin, Ort, Name und Vorname des Schützen vermerkt sein. Diese Kontrollausdrucke sind von dem Mannschaftsführer und dem Kampfrichter abzuzeichnen.
7.4 Der Nachweis der geschossenen Resultate nach den Punkten 7.2 oder 7.3 ist bis zur Beendigung des Endkampfes aufzubewahren.
7.5 Das Wettkampfergebnis ist auf der Blanko-Datei, die jedem teilnehmenden Verein per E-Mail zugesandt wird, festzuhalten. Diese Datei ist das Wettkampfprotokoll und muss spätestens am Tag nach dem Wettkampf als E-Mail dem DSB (dsbpokal(at)dsb.de) geschickt werden.
7.6 Auf dem Wettkampfprotokoll sind die Anschriften und Telefonnummern der Mannschaftsführer der beteiligten Vereine oder bei Fernwettkämpfen des Vertreters des gegnerischen Vereins bzw. des Kampfrichters anzugeben und auszudrucken. Jeder Verein erhält eine Ausfertigung des Wettkampfprotokolls. Bei Fernwettkämpfen ist die Mannschaft mit Heimrecht für die Weiterleitung verantwortlich.

8. Begegnungen
8.1 Die Begegnungen in der Gruppe werden nach Punkten gewertet. Die Siegermannschaft erhält 2 Punkte, bei Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt.
8.2 Bei Punktgleichstand in der Abschlusstabelle wird die höchste geschossene Gesamtringzahl aller Wettkämpfe gewertet. Ist diese gleich, entscheiden zuerst der direkte Vergleich und dann das Los.

9. Endkampf
9.1 Der DSB legt den Termin und den Ort des Endkampfes fest. Findet sich zu Beginn des Endkampfes kein Ausrichter, wird der Endkampf des DSB-Pokals nicht ausgetragen.
9.2 Am Endkampf nehmen die 7 besten Mannschaften teil.
9.3 Der Ausrichter des Endkampfes ist mit einer Luftgewehr- und einer Luftpistolen-Mannschaft qualifiziert. Darüber hinaus kann er mit einer Luftgewehr-Auflage- und/oder einer Luftpistole-Auflage-Mannschaft teilnehmen. Nimmt der Ausrichter einen dieser Plätze nicht in Anspruch, erhöht sich die Anzahl der zugelassenen Vereine um diese Plätze.
9.4 Zum Endkampf müssen mindestens folgende Stände zur Verfügung stehen:
Luftgewehr

  • 8 Mannschaften à 8 Schützen ergibt 64 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgänge aufgeteilt werden

Luftpistole

  • 8 Mannschaften à 6 Schützen ergibt 48 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgänge aufgeteilt werden

Luftgewehr-Auflage

  • 8 Mannschaften à 8 Schützen ergibt 64 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgänge aufgeteilt werden

Luftpistole-Auflage

  • 8 Mannschaften à 6 Schützen ergibt 48 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgängen aufgeteilt werden

Eine Durchführung auf getrennten Anlagen, die in akzeptabler Entfernung zur Verfügung stehen ist möglich.
Ein offenes Training am Vortag muss angeboten werden.
Bei entsprechender Standkapazität können die nächsten platzierten Mannschaften zum Endkampf eingeladen werden.
9.5 Die Einladung zum Endkampf erfolgt durch Anschreiben des DSB.
9.6 Die Siegermannschaften der vorangegangenen DSB-Pokalrunde sind verpflichtet, die Wanderpokale am Tag des Endkampfes dem Ausrichter bereitzustellen.

10. Auszeichnungen
10.1 Mannschaftswertung:
Die drei siegreichen Mannschaften jeder Disziplin erhalten für ein Jahr je einen Wanderpokal. Die im Endkampf eingesetzten Schützen der drei besten Mannschaften jeder Disziplin erhalten eine Medaille und alle teilnehmenden Mannschaften eine Urkunde.
Einzelwertung:
Die jeweils drei besten Sportler des Endkampfes je Altersklasse und Disziplin erhalten eine Medaille und eine Urkunde.

11. Einsprüche
11.1 Einsprüche im Vorkampf und der K.O.-Runde sind von der, die jeweiligen Paarungen betreffende Mannschaft, sofort anzumelden. Einsprüche anderer, am DSB-Pokal beteiligten Mannschaften, müssen spätestens zwei Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse beim DSB per E-Mail oder Fax vorliegen. Über den Einspruch entscheidet endgültig die TK Sportschießen.
11.2 Für Einsprüche und ihre Behandlung ist gleichzeitig eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten.
11.3 Bei Verstößen bezüglich der Mannschaftsaufstellung und/oder Klassenzugehörigkeit wird die betroffene Mannschaft für den betreffenden Wettkampf disqualifiziert.