1. Meldeschluss
15.09.2024
2. Startberechtigung
Die generelle Starterlaubnis wird durch die Ausstellung einer Startkarte erteilt. Die Startkarten werden zeitnah nach Meldeschluss über die Landesverbände an die Schützen geschickt.
2.1. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist an die Mitgliedschaft im DSB gebunden. Alle Teilnehmer müssen gegen Unfall und Haftpflicht versichert sein.
Abweichend von Regel 0.7.2.1 SpO haben Schützen, die in mehreren Vereinen Mitglied sind, erst mit der Meldung zu entscheiden, für welchen Verein sie beim Bundesturnier Blasrohrsport starten wollen. Ein Start für mehrere Vereine ist nicht zulässig.
2.2. Alterserfordernisse
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 7 Jahre.
2.3. Starter mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Sportler mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben die Startberechtigung unaufgefordert der Gerätekontrolle vorzulegen.
2.4. Starten beim Para-Sportschießen
Startberechtigt ist, wer für das aktuelle Sportjahr einen Hilfsmittelausweis des DSB mit dem Eintrag AB1/SH1 vorweisen kann und somit klassifiziert wurde. AB2/SH2 Sportler sind nicht startberechtigt. Die Wertung erfolgt in der dem Alter und Geschlecht entsprechenden Klasse.
3. Wettkampfklassen
Gemäß SpO Teil 12, Regel 12.1
Wettbewerbe werden grundsätzlich nur ausgetragen, wenn wenigstens 6 Einzelschützen bei angemessenem Leistungsnachweis von den Landesverbänden gemeldet werden. In Wettbewerben, in denen durch zu wenig Teilnehmern keine Zulassung erfolgen kann, können die betreffenden Sportler in die nächsthöhere Klasse zugeordnet werden. Sollte eine Zuordnung zu höheren Wettkampfklassen nicht gewünscht werden, ist dies bei der Meldung zur Deutschen Meisterschaft anzugeben.
4. Meldeverfahren
nur über den Landesverband; nur mit David21+ via E-Mail mit eindeutigem Betreff an dm(at)dsb.de in der Anlage; nur die komplette df1-Datei (mit User ______). (Bitte keine PDF der Ergebnis- oder Meldelisten mitschicken!) Hinweise in der E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
5. Startgelder/Einsprüche
Das Startgeld je Starter beträgt
- für Jugend/Junioren/Damen/Herren: 25,00 Euro
- für Schüler: 9,50 Euro
Die Startgelder für die beim Bundesturnier zugelassenen Starter werden den Landesverbänden in Rechnung gestellt. Ein Start von Sportlern eines Vereines ist nur dann möglich, wenn das in Rechnung gestellte Startgeld vollständig bezahlt worden ist.
Startgeld = Reuegeld. Ein Startverzicht entbindet nicht von der Startgeldzahlung.
Bei Absage oder Terminverlegung des Turniers durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfall, Überspannungsschäden) wird das entrichtete Startgeld nicht erstattet. Dies gilt auch, wenn eine laufende Meisterschaft aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden muss
5.1. Einspruchsgebühr (SpO 0.13) 25,00 Euro.
6. Wettbewerbe
Blasrohr gemäß Teil 12, Wettbewerbsnummer 12.10 der Sportordnung (SpO) des DSB und Teil 0.
6.1. Wettkampfzeit/Schusszahlen
Gemäß Sportordnung, Regel 12.3
7. Auszeichnungen/Siegerehrung
Die Plätze 1 bis 3 in den Einzelwertungen erhalten Urkunden und Medaillen.
Die Schülerklassen erhalten alle eine Teilnehmerurkunde.
Die Siegerehrung findet nach Zeitplan statt, der Zeitpunkt und Ort werden durch Aushang bekanntgegeben. Der DSB übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Aushändigung der Auszeichnungen, wenn die Auszuzeichnenden nicht zur Siegerehrung kommen. Es erfolgt keine Nachsendung.
8. Qualifikation
Die Qualifikation erfolgt nach den bei den Landesmeisterschaften erreichten Ergebnissen.
Nach Meldeschluss werden die qualifizierten Teilnehmer (gemeldete Schützen durch den Landesverband, nach Limits) umgehend auf der Homepage des DSB mit Bekanntgabe der Einspruchsfrist veröffentlicht. Die gemeldeten Teilnehmer sind anhand dieser Listen zu kontrollieren. Über den Landesverband kann, bis zum Ende der Einspruchsfrist, gegen Übernahmefehler aus den Meldedateien Einspruch eingelegt werden (Reklamation).
9. Startzeiten
Ein Anspruch auf Startzeitänderung besteht nicht.
10. Abschließende Bestimmungen
Ein Schütze darf sein Blasrohr nur benutzen, wenn er unmittelbar an der Schießlinie steht und sich vergewissert hat, dass sich keine Personen vor der Schießlinie aufhalten und dann nur in Richtung Scheibe.
Schwerwiegende Verstöße gegen geltende Sicherheitsbestimmungen führen zu einem sofortigen Ausschluss vom jeweiligen Wettbewerb (Disqualifikation).
Die Kontrolle der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung findet vor dem Start statt. Nachkontrollen können auch während des Wettbewerbes und danach durchgeführt werden.
Jeder Schütze hat 100 cm für seine Schießposition. Innerhalb dieser 100 cm kann sich der Schütze bewegen und seine Schussposition bestimmen.
Das Wettkampffeld/die Sporthalle darf nur mit Sportschuhen mit hellen Sohlen betreten werden.