Geschichte

1861 Gründung des DSB

Delegierte des "Schützentages" gründen DSB im Gothaer Schießhaus

Seit 1858 arbeiteten Schützengesellschaften in Gotha, Frankfurt am Main und Bremen an einem Zusammenschluss aller deutschen Schützen. Die Einheitsbestrebungen waren sowohl nationalpolitisch als auch sportlich motiviert.

Ernst II.
Ernst II.
Sterzing
Sterzing

Ähnlich wie ansatzweise schon die Turner wollten auch die Schützen einen Beitrag zur Verteidigung gegen drohende Gefahren von Außen leisten. Außerdem sollte durch einheitliche Regeln und Waffen das gemeinsame Wettkampfschießen der deutschen Schützenvereine erleichtert werden.

Schützenplatz/Aufmarsch Gotha, 1861
Schießhütte in Gotha, 1861
Gründungsstätte Gotha

Am 11. Juli 1861 fand im Gothaer Schießhaus der „Schützentag“, eine Versammlung der Delegierten aller anwesenden Vereine und Gruppierungen statt, auf der Herzog Ernst eine „kurze, feurige Rede“ (ein Zeitzeuge) hielt:

"Lassen Sie uns vergessen, wo unsere Wiegen stehen, ob im Norden oder Süden, ob im Osten oder Westen Deutschlands; lassen Sie uns einen großen gemeinsamen deutschen Schützenbund gründen. Einmal, um gemeinsame Normen zu finden für die größeren und kleineren Schützenfeste, eine gemeinsame Schützenordnung; zum andern Mal, um die ganze große Schar der Schützen des großen Bundes der bewaffneten und gut geschulten Jugend gleichsam als eine Ehrenreserve der Armee an die Seite zu stellen."

Per Akklamation gründeten daraufhin die Anwesenden den Deutschen Schützenbund.

Satzung des DSB, 1861
Einheitsgewehr
Briefmarke 150 Jahre Deutscher Schützenbund

Der bis zum Jahresende mehrfach tagende Ausschuss erarbeitete eine Satzung, die die Zwecke des Deutschen Schützenbundes festlegte:

  • die Verbrüderung aller deutschen Schützen,
  • die Vervollkommnung in der Kunst des Büchsenschießens
  • die Hebung der Wehrfähigkeit des Deutschen Volkes.

Zur Förderung des Bundeszweckes sollte alle zwei Jahre im Juli oder August ein allgemeines Deutsches Bundesschießen abgehalten und eine Schützenzeitung herausgegeben werden. Die Schießordnung regelte Art und Größe der Zielscheiben und die Beschaffenheit des „Einheitsgewehrs“.