Aktuelles zum Waffenrecht

   

Waffensteuer auch in Mannheim?

Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sollte am 27. Juni 2010 im Stadtrat in Mannheim beschlossen werden. Darin wird - wie schon in Stuttart - die Einführung einer Waffensteuer gefordert. Der Antrag wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen und vertagt.

Vizepräsident Kohlheim hat dem Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Dr. Peter Kurz, heute das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietlein übersandt, in dem eine solche Steuer als rechtswidrig angesehen wird.

Kohlheim hat in dem Schreiben u.a. ausgeführt:
"Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie den Argumenten des Gutachtens von Prof. Dr. Dietlein folgen würden, damit der Schießsport sowie das Schützenwesen in der Stadt Mannheim weiter erfolgreich gedeihen kann."

   

Waffenbesitzsteuer

Die Waffenbesitzsteuer, die (nicht nur) die Stadt Stuttgart einführen will, ist rechtswidrig, unverhältnismäßig und willkürlich. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Dietlein, Universität Düsseldorf, das der Deutsche Schützenbund gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht und dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten wurde heute Nachmittag auf einer Pressekonferenz im Hause des DJV vorgestellt. Der Deutsche Schützenbund sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass das von der Stadt Stuttgart angestrebte Ziel, den jahrhunderte alten Schießsport zu strangulieren, nicht mit der Waffenbesitzsteuer erreicht werden kann.
Die Verbände haben hierzu die nachfolgende Presseerklärung abgegeben.

    

Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz

Am 21. Juli 2010 hat die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ (Internetadresse: www.sportmordwaffen.de) beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingereicht.

Ziel dieser Beschwerde ist es, durch das Bundesverfassungsgericht „den Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell zu verbieten“. Ob und inwieweit eine derartige Verfassungsbeschwerde, die auf eine Verschärfung eines an sich verfassungsgemäßen Gesetzes zielt, überhaupt Erfolg haben könnte, kann nicht beurteilt werden, da die Beschwerdeschrift nicht bekannt ist.

Die Initiative macht sich das Leid der Eltern von Winnenden zunutze, um in blindwütigem Eifer ihre privaten Vorstellungen von einer gerechten Welt gegen eine gesellschaftlich anerkannte und im übrigen regelmäßig staatlich kontrollierte Gruppe von rund zweieinhalb Millionen legaler Waffenbesitzer mit Totalverboten durchzusetzen.

Sie macht hierbei weder vor Tatsachenfälschungen noch Verleumdungen halt. Bereits mit dem Namen und der Internetadresse wird die Gleichung suggeriert „Sportwaffen gleich Mordwaffen“ und damit als Konsequenz „Sportschützen gleich Mordschützen“. Dies wird verdeutlicht durch die Aussage des Sprechers der Initiative, des Schriftstellers Roman Grafe: „Das Waffengesetz stellt bislang das Recht auf Ausüben des Schießsports über das Recht auf Leben.“ Mit dieser Aussage wird allen Sportschützen unterstellt, sie hätten nichts anderes im Sinn, als ihre Mitbürger bei nächster Gelegenheit zu ermorden.

Der Deutsche Schützenbund mit seinen eineinhalb Millionen Sportschützen verwahrt sich auf das Entschiedenste gegen diese Verunglimpfungen und Verleumdungen, die sogar geeignet sind, den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu erfüllen.

Gemeinsame Erklärung der dem Forum Waffenrecht angeschlossenen Verbände, des DSB und des DJV

Derzeit werden – wohl initiiert seitens der Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW) - bundesweit Unterschriftenlisten mit einer Erklärung versandt, in denen sich die Unterzeichnenden mit einem „jetzt reichts“

„als Sportschützen, Jäger und Waffensammler vehement dagegen (verwehren), immer wieder
1. mit unserem Tun als Gefahr für die öffentliche Sicherheit diffamiert zu werden und deshalb
2. in regelmäßiger und unregelmäßiger Folge von einem freiheitlichen Bürgerrechtsstaat Hohn sprechenden Gesetzesverschärfungen überzogen zu werden sowie
3. irrational hohen Gebühren und Abgaben belegt zu werden.“

Die Dachverbände der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) und die im Forum Waffenrecht zusammengefassten Verbände sprechen sich eindeutig gegen eine derartig pauschale und verallgemeinernde Auseinandersetzung mit der Politik aus. Wer soll denn der Adressat dieser Erklärung sein?

Seitens der obigen Dachverbände wurden in Stuttgart bereits zielführende Gespräche geführt.

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat sich eindeutig gegen eine derartige Steuer ausgesprochen!

Die Koalition in Berlin hat im Koalitionsvertrag eindeutig eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen.

Die Stadt Stuttgart, die derzeit als einzige Großstadt diese Steuer diskutiert, wird sich, angesichts des leeren Stadtsäckels, wohl kaum von Unterschriften aus Köln oder München beeindrucken lassen.

Derart populistische „Angriffe“ auf die vermeintlich so feindliche politische Kaste dienen eher dem „Bauchgefühl“ der Initiatoren der Unterschriftenliste, als einer sinnvollen politischen Auseinandersetzung. Derartige „Schwarmschüsse“, unabgestimmt und zur Unzeit, sind das Gegenteil sinnvoller konstruktiver Verbandsarbeit.

Derzeit wird auf Veranlassung der obigen Dachverbände ein Gutachten zur Waffensteuer erstellt, das die rechtlichen Fragen der Zulässigkeit einer derartigen Steuer klärt. Das Ergebnis wird in wenigen Tagen vorliegen, dann wird über die weiteren Maßnahmen entschieden.

     

Iserlohn lehnt Waffensteuer ab

Nachdem der Vorschlag zur Einführung einer Waffensteuer bereits im Finanzausschuss der Stadt gescheitert war, erlitten die Befürworter dieser Abgabe aus den Fraktionen der Linkspartei, der SPD am 13.07.2010 eine weitere Niederlage im Rat der Stadt. Der ursprünglich von der Linkspartei initiierte Vorschlag, dem sich dann auch SPD und Grüne anschlossen, scheiterte letztlich, da sich die Grünen auch der Auffassung von CDU und FDP angeschlossen, dass der Ertrag einer derartigen Steuer in keinem Verhältnis zum benötigten Aufwand stehe und sich bei der Abstimmung geschlossen enthielt. Hintergrund hierfür war, dass den Grünen der zur Abstimmung gebrachte Antrag nicht weit genug ging. Im Gegensatz zu SPD und Linkspartei, die Jäger und Sportschützen von der Steuer ausnehmen wollten, beabsichtigten die Grünen eine generelle Besteuerung aller Waffenbesitzer. Die CDU betonte in der Ratssitzung ihre ablehnende Haltung mit der wichtigen Funktion der Jagd für die Natur und die Hilfe, die Jäger ständig bei Wildunfällen leisten. Durch Jagdscheinkosten und Ähnliches seien Jäger schon jetzt stark belastet und eine weitere Steuer sei daher abzulehnen. Es handele sich hier um blanken Populismus und eine reine „Neidsteuer“ und die in der Begründung des Antrags vorgegebene „Lenkungsfunktion“, Waffen aus Kostengründen abzugeben, wurde sachgerecht als „Quatsch“ qualifiziert.

   

Waffensteuer in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs schmiedet Pläne, den Stadthaushalt auf Kosten der Waffenbesitzer zu sanieren [mehr]. Hierzu wurde ein Entwurf einer lokalen Steuer erarbeitet und ein Gutachten erstellt, welches die rechtliche Machbarkeit einer solchen Steuer belegt.
Die Vertreter des DSB haben sich mit den anderen betroffenen Verbänden kurzgeschlossen und ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, denn sie sehen es mehr als fraglich, dass eine solche Steuer rechtlich zulässig ist.

Der Württembergische Schützenverband wendet sich ebenfalls gegen die Pläne der Stadt Stuttgart zur Erhebung einer Waffensteuer (s. Presseerklärung). Über weitere Maßnahmen wird beraten.

Soweit in newslettern und sonstigen Verlautbarungen die Organisation prolegal dem DSB vorwirft, nicht mit anderen Verbänden zusammen zu arbeiten und letztlich nichts zu tun, wird dies durch die vorstehenden Zeilen widerlegt. Der DSB arbeitet mit den im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbänden zusammen. Er vertritt seine Auffassungen jedoch nicht in marktschreierischer Weise sondern in sachlicher Weise bei den zuständigen Stellen. Der DSB weist daher die Forderung von pro legal, Druck auf den DSB auszuüben, entschieden als verfehlt und wenig hilfreich zurück.

Die SPD-Gemeinderatsfraktion im Stadtparlament Stuttgart hat sich auf Anfragen bezüglich der Waffensteuer geäußert.

    

Gebühren in Baden-Württemberg

Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung ist vor allem in Baden-Württemberg eine kostspielige Angelegenheit. Während in anderen Bundesländern die Hoheit zu Gebührenerhebung beim Land liegt, dürfen in Baden-Württemberg mangels landesrechtlicher Kompetenz Städte und Landkreise ungehindert ihr Haushaltsdefizit von Sportschützen und Jägern ausgleichen lassen. Hierbei interessiert nicht, dass in der Begründung des Änderungsgesetzes zum Waffengesetz ausdrücklich steht, dass die Kontrolle im öffentlichen Interesse erfolgt. Liegt mithin kein privates Interesse vor, ist eine Gebührenerhebung für staatliches Handeln schlicht rechtswidrig.

Die nachfolge (noch nicht vollständige) Übersicht zeigt, dass es für Sportschützen und Jäger nun darauf ankommt, wo sie wohnen. Während in einigen Städten und Kreisen in sachgerechter Weise für eine verdachtsunabhängige Kontrolle ohne Beanstandungen keine Gebühren erhoben werden, werden z.B. im Landkreis Ravensburg bis zu 10.000 € fällig.

    

Grüne fordern schärferes Waffenrecht

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 16. Juni 2010 einen Antrag zur Verschärfung des Waffenrechts an den Bundestag gestellt. In der Drucksache 17/2130 mit dem Titel „Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen“ fordert sie die Bundesregierung erneut dazu auf, ein schärferes Waffenrecht umzusetzen.

Die wohl gravierendsten Forderungen sind dabei ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen sowie aller halbautomatischen Waffen, die mit einer Hand zu bedienen sind. Damit wird deutlich, dass die Grünen nun auch vor olympischen Disziplinen nicht zurückschrecken. Wenn diese Forderungen Wirklichkeit werden, hat Deutschland mit der diesjährigen Weltmeisterschaft im Sportschießen in München wohl die letzte internationale schießsportliche Veranstaltung.

Übrigens ein Kompliment an Jäger: „Da an diese bereits jetzt höhere Anforderungen an die Zuverlässigkeit gestellt werden“ – so wörtlich im Antrag – sind also Sportschützen, die den gleichen rechtlichen Kriterien unterliegen – wie ein schneller Blick ins Gesetz gelehrt hätte –, in den Augen der Grünen also generell weniger zuverlässiger.

Den Antrag kann jeder nachlesen, um sich einen Eindruck von Unkenntnis gepaart mit Voreingenommenheit zu machen. [mehr]

Die Reden der Vertreter der Parteien zu dieser Diskussion können über Bundestags-TV angesehen und angehört werden:

Petra Pau, Vizepräsidenten, Die Linke [mehr]

Wolfgang Wieland, B90/Grüne [mehr]

Peter Lach, CDU/CSU [mehr]

Serkan Tören, FDP [mehr]

Frank Tempel, Die Linke [mehr]

Gabriele Fograscher, SPD [mehr]

Dr. Hermann Scheer, SPD [mehr]

Petra Pau, Vizepräsidentin [mehr]
  

Im Plenarprotokoll 17/50 (S. 5228) kann die Diskussion auch nachgelesen werden. [mehr]

   

Dr. Scheer, MdB, SPD, setzt seine Diffamierungskampagne gegen Sportschützen fort

In seinem Newsletter vom 6.4.2010 (Seite 3) scheut sich Dr. Scheer nicht, hunderte jugendlicher Sportschützen aus aller Welt, die sich beim Internationalen Juniorenwettkampf in Suhl (IWK) im Mai sportlich messen werden, gleichzusetzen mit dem Massenmörder Tim K. aus Winnenden. Damit ist der Tiefpunkt einer politischen Diskussion erreicht, die seinen Urheber als voreingenommenen und nicht mehr ernst zu nehmenden politischen Agitator entlarvt.

    

Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben zwei kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Sie hinterfragen die Wirkung des neuen Waffenrechts.

Drucksache 17/1007 Bündnis 90/Die Grünen

Drucksache 17/1065 SPD

  

Die Bundesregierung hat darauf wie folgt geantwortet:

Drucksache 17/1007 Bündnis 90/Die Grünen Antwort

Drucksache 17/1065 SPD Antwort

      

Aussagen von Katrin Altpeter MdL zum Bericht "Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt" im Sonderausschuss 

Der Sonderausschuss des Landtages Baden-Württemberg hat seinen Abschlussbericht zum "Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt" vorgestellt. Hierbei hat die Abgeordnete Katrin Altpeter, Obfrau der SPD im Ausschuss, in ihrem Statement vor der Landespressekonferenz Baden-Württemberg unter anderem ausgeführt:

Ein Verbot des IPSC-Schießens fordert nach wie vor nicht nur die SPD. … Auch der als Sachverständiger geladene Vertreter des Deutschen Schützenbundes (DSB), des größten deutschen Schützen-Dachverbandes, und … haben dies vor dem Sonderausschuss gefordert.

In einem Schreiben an Frau Altpeter hat Vizepräsident Jürgen Kohlheim hierzu ausgeführt:

Ausweislich des schriftlichen Protokolls habe ich eine derartige Aussage in der öffentlichen Sitzung ebenso wenig wie in der nicht-öffentlichen Sitzung getroffen. Sie entspräche auch nicht der Auffassung des Deutschen Schützenbundes, für den die Rechtslage verbindlich ist. Bei dem IPSC-Schießen handelt es sich um eine vom Bundesverwaltungsamt genehmigte Disziplin eines ebenfalls vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes.

Zugleich hat er Frau Altpeter aufgefordert, diese Behauptung künftig zu unterlassen.

Das Statement im vollen Wortlaut kann hier nachgelesen werden.

Frau Altpeter, SPD Baden-Württemberg, hat auf das Vorhalten des Vizepräsidenten des Deutschen Schützenbundes Jürgen Kohlheim wie folgt geantwortet: [mehr]

  

Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes die Änderungen des Waffengesetzes begrüßt und die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit sogenannten großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte. Darüber hinaus soll die Genehmigung von Sportordnungen für bestimmte Schießdisziplinen (IPSC-Schießen) kritisch überprüft werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, über das Veranlasste zu berichten.
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Vollzugshinweise zum Waffenrecht des Bayerisches Staatsministerium des Innern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zu den am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderungen im Waffenrecht Vollzugshinweise veröffentlicht. Diese sind für für die bayerischen Waffenbehörden bestimmt und geben hilfreiche Hinweise zur Auslegung und Anwendung der neuen Vorschriften. Behörden anderer Länder sind hieran nicht gebunden, jedoch können diese Hinweise in Zweifelsfragen herangezogen werden.
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center.tv stellt Sportschießen vor

Im Rahmen seiner Sportberichterstattung hat der Fernsehsender center.tv aus Aachen auch das Sportschießen dargestellt. Ein Beitrag, der zeigt, wie seriös produzierte Information aussehen kann. Fair, objektiv und fachkundig stellt der Bericht das Sportschießen vor.
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Baden-Württemberg: Bericht "Expertenkreis Amok"

"Das von der Landesregierung im April eingesetzte Gremium mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis habe sich unter der Leitung von Dr. Udo Andriof mit allen wesentlichen Fragen beschäftigt, die sich aus dem Amoklauf in Winnenden ergeben haben, erklärte Ministerpräsident Oettinger. Dazu hätten vor allem die Aspekte Prävention und Früherkennung, Sicherheitsmaßnahmen an Schulen, Wirksamkeit des Waffenrechts und die Rolle der Medien gezählt. Neben Experten aus Schulen, Polizei und Verwaltung wurden in den insgesamt neun Sitzungen auch Vertreter der Schützenverbände, des Landesjagdverbandes, der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen, der Spieleanbieter und des Presserates angehört.

„Der Bericht des Expertenkreises macht deutlich, dass es keine absolute Sicherheit vor Amokläufen an Schulen gibt", sagte Rech. Nach Auffassung des Expertenkreises gelte es, erkennbare Risikofaktoren für Amokläufe an Schulen zu reduzieren und die Schutzfaktoren gegen Amok an Schulen zu stärken. Im Hinblick auf die Weiterarbeit mit den Ergebnissen warnt der Expertenkreis vor „einfachen und schnellen Schlussfolgerungen". Konkrete Maßnahmen müssten verantwortungsvoll beschlossen und auf deren Wirkung hin überprüft werden. 

Neben diesem Expertenkreis hat der Landtag einen Sonderausschuss
"Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt" eingesetzt, der sich in mehreren Sitzungen mit dieser Problematik befasst. Die bisherigen Ergebnisse der Anhörungen können hier nachgelesen werden. In den Sitzungen vom 1.10.2009 ist Vizepräsident Jürgen Kohlheim als Sachverständiger angehört worden und hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

    

Neue waffenrechtliche Regelungen 2009 treten in Kraft

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes enthält, ist am 24.7.2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062) veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen sind gemäß Artikel 5 Abs. 2 am Samstag, den 25.7.2009, in Kraft getreten.
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Wir weisen darauf hin, dass insbesondere die neuen Altersregelungen ab diesem Zeitpunkt (25.7.2009) zu beachten sind. Sportschützen müssen nun auch damit rechnen, dass die Behörden ihre neuen Kontrollrechte wahrnehmen. Wir appellieren an alle Sportschützen, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile die waffenrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere auch die Vorschriften über die Aufbewahrung genauestens einzuhalten.

  

Entscheidung des Bundesrates vom 10.7.2009 zum Waffenrecht

Der Bundesrat hat die Änderungen des Waffengesetzes entsprechend dem Beschluss des Bundestages gebilligt.
Er hat ferner eine Entschließung gefasst, die Forderungen an die Bundesregierung enthält und die waffenrechtliche Diskussion damit weiterführt.

Im folgenden sind der Beschluss des Bundesrates und die von einigen Ländern gestellten Anträge sowie ein Auszug aus dem Plenarprotokoll einzusehen.

  • Drucksache 577-1-09 Empfehlung Ausschüsse
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  • Drucksache 577-2-09 Antrag Baden Würtemberg
    [mehr]
  • Drucksache 577-3-09 Antrag Bayern, Mecklenburg-Vorpommern
    [mehr]
  • Drucksache 577-09 Beschluss
    [mehr]
  • Plenarprotokoll Bundesrat 10.07.2009 -Auszug-
    [mehr]
  • Das vollständige Protokoll der Sitzung vom 10.7.2009.

   

Links zu Anträgen und Veröffentlichungen zum Waffenrecht

Anhörung Innenausschuss 15.6.2009, Beschlussfassung im Bundestag 18.6.2009:

  • Ursprünglicher Gesetzentwurf zur Änderung des Sprenggesetzes
    [mehr]
  • Beschlüsse des Innenausschusses
    [mehr]
  • Antrag "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes" und Entschließungsantrag der FDP
    [Drucksache 16/12663] und [Drucksache 16/13472]
  • Antrag der Partei Die Linke "Keine Schusswaffen in Privathaushalten - Änderung des Waffenrechts" 
    [Drucksache 16/12395]
  • Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch" und Entschließungsantrag der Partei Bündnis90/Die Grünen
    [Drucksache 16/12477] und [Drucksache 16/13472]
  • Eckpunktepapier zur Novellierung des Waffenrechts der SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft vom 24.04.2009
    [mehr]
  • Antrag der SPD-Fraktion Hamburg "Mehr Sicherheit durch weniger Waffen - Entwaffnungsstrategie endlich starten!" vom 24.04.2009
    [Drucksache 19/2913]
  • Modifizierung des Waffenrechts als Konsequenz der Amoktat von Winnenden - Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe
    [mehr]
  • Pressemitteilung "Illegale Zugriffe auf legale Waffen verhindern, Anzahl legaler Waffen reduzieren" des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper vom 24.04.2009
    [mehr]
  • Pressemitteilung "Praxisnahe Änderung des Waffenrechts" des innenpolitischen sprechers der CDU/CSU-Fraktion Dr. Hans-Peter Uhl und des Berichterstatters Reinhard Grindel, vom 17.06.2009
    [mehr]
  • Pressemitteilung "Ablenkungsmanöver statt Waffengesetz" des Berichterstatters der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff, vom 08.05.2009
    [mehr]
  • Evaluierung des geltenden Waffenrechts und geplante Änderungen:
    Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag
    [mehr]

    

Bundestag beschließt am 18.06.2009 Verschärfungen im Waffenrecht

Auszug aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestage von der 227. Plenarsitzung vom 18.6.2009 – 2. und 3. Beratung
[Plenarprotokoll 16/22]

Auszug aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages von der 217. Sitzung vom 23.04.2009 – 1. Beratung
[Plenarprotokoll 16/217]

Erläuterung zu den vorgenommenen Änderungen von Jürgen Kohlheim [mehr]

       

Öffentliche Anhörung zur Änderung des Waffengesetzes am 15.06.2009

Geladen zu der Anhörung waren als Sachverständige Frau Prof. Dr. Brannenberg von der Universität Gießen, der Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Carstensen, Rechtsanwalt und Landesjägermeister Dr. Deuschle, Roman Grafe von der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", der Bayerische Staatsminister des Innern Herrmann, der Innenminister des Landes Schsen-Anhalt Hövelmann, Oberstaatsanwalt Hofius und für den Deutschen Schützenbund Vizepräsident Kohlheim.

Die geplanten Änderung sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen - soweit schriftlich vorgelegt stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:

  • Pressemitteilung Bundestag Anhörung Innenausschuss [mehr]
  • Artikel 3 Änderung Waffengesetz [mehr]
  • Artikel 3 Änderung Waffengesetz Begründung [mehr]
  • Grafe Stellungnahme [mehr]
  • Kohlheim schriftliche Stellungnahme [mehr]
  • Kohlheim mündliche Stellungnahme [mehr]
  • Deuschle Stellungnahme [mehr]
  • Hofius Stellungnahme [mehr]
  • Bannenberg Stellungnahme [mehr]

   

DSB reagiert sachlich, aber entschieden

In den vergangenen Monaten sahen sich die Schützinnen und Schützen in Deutschland verstärkt Angriffen ausgesetzt, die im Nachgang der schrecklichen Tat von Winnenden seitens bestimmter Medien und auch von einigen Vertretern der Politik geführt wurden. Der Deutsche Schützenbund hat darauf jeweils mit ruhigen, sachlichen Reaktionen geantwortet, ohne diese an die breite Öffentlichkeit zu bringen.

Aufgrund von immer dreister werdenden Artikeln und Äußerungen, die in ihrer Unsachlichkeit oder ideologischen Einseitigkeit kaum noch zu überbieten sind, hat sich der DSB nun entschlossen, im wohlverstandenen Interesse seiner Mitglieder, Teile dieser Reaktionen öffentlich zu machen.
[mehr]  

  • Stellungnahme des DSB-Präsidenten auf Äußerungen des MdB H. Scheer
    [mehr]
  • Kampagnen an Schulen gegen Sportschützen
    (Schreiben an DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach)
    [mehr]
  • Trainingsanlagen von Schützenvereinen an Schulen
    (Schreiben an NRW-Ministerpräsident Rüttgers und Schulministerin Sommer)
    [mehr]
  • Antwortschreiben von Schulministerin Sommer (NRW) an DSB-Präsidenten
    [mehr]
  • "Zielsicher ins Leben - Schulen vermieten ihre Keller an Schützenvereine"
    (Leserbrief zum SZ-Artikel vom 25.05.2009, Dirk Graalmann, S. 1)
    [mehr]

  

Das Bundesministerium des Innern zum Waffenrecht in Deutschland

Die Frage nach der Wirksamkeit des geltenden Waffenrechts beschäftigt jetzt viele Bürgerinnen und Bürger. Mit den Waffenrechtsnovellen 2002 und 2008 wurde das Waffengesetz erheblich verschärft. Durch das Waffengesetz wird sichergestellt, dass privater Waffenbesitz nur nach sorgfältiger Überprüfung der Voraussetzungen gestattet wird und eine fortdauernde Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Sicherheitsbestimmungen gewährleistet ist. Dazu wurden mit dem neuen Recht die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, erhöht, die Aufbewahrungsregelungen verschärft, bestimmte Waffen verboten, die vorwiegend im gewaltbereiten Milieu verwendet wurden und die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen stärker reglementiert, um dem erheblichen Missbrauchspotential wirksam entgegenzutreten.
[mehr]

  

FAQ - häufig gestellte Fragen und Hinweise zum neuen Waffengesetz

  • Der DSB weist auf die Internetseite des Bundeskriminalamtes hin, auf der Hinweise zum geltenden Waffenrecht sowie zu den Feststellungsbescheiden und Ausnahmegenehmigungen veröffentlicht sind.
    [mehr
  • Verbot der „kurzen Vorderschaftrepetierflinten“ (Joachim Streitberger – Sprecher des FWR)
    Aufgrund häufiger Nachfragen – auch in den letzten Tagen – sieht sich das Forum Waffenrecht e.V. veranlasst, nochmals auf eine gravierende Änderung im Waffengesetz hinzuweisen:
    Stichtag 01.10.2008: Das Verbot der „kurzen Vorderschaftrepetierflinten“ tritt in Kraft.
    Am 01.10.2008 trat es in Kraft, das Verbot des Umgangs mit „Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt“, so die Norm im Waffenrechtsänderungsgesetz vom 01. April 2008, Anlage 2 Ziff. 1.2.1.2.
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Änderungen des Waffengesetzes 2008

  • Änderungsgesetz vom 26.3.2008
    [mehr]
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung, Stellungnahme Bundesrat und Stellungnahme Bundesregierung
    [Drucksache 16/7717]
  • Beschlüsse des Innenausschusses des Bundestages mit Begründung
    [Drucksache 16/8224]
  • DSB-Kommentierung der für Sportschützen wesentlichen, Änderungen [mehr]
  • Kommentierung des Bundesministeriums des Innern

- Was sind die wesentlichen Änderungen?
- Warum ist eine Verschärfung des Waffengesetzes notwendig geworden? 
- Welche Schusswaffenimitate fallen künftig unter das Führensverbot?
- Welche Ausnahmen werden für das Führen von Messern gelten?
- Ab wann sind Erbwaffen künftig zu blockieren?
- Welche Elektroschockgeräte sind verboten?
- Ab welcher Geschossenergie fallen Soft-Air-Waffen unter das Waffengesetz?
- Wann wird in Deutschland ein Waffenregister eingerichtet?

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„Erbwaffen“ - § 20 WaffG

Im Bundesanzeiger vom 2.4.2008 ist die Technische Richtlinie - Blockiersysteme für Erbwaffen bekannt gemacht worden. Die Prüfung und Zulassung von Blockiersystemen ist der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt übertragen worden. Die zur Zeit von der PTB zertifizierten Systeme können in der Zulassungsliste nach § 20 WaffG eingesehen werden.