Aktuelles zum Waffenrecht

  

Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes die Änderungen des Waffengesetzes begrüßt und die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit sogenannten großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte. Darüber hinaus soll die Genehmigung von Sportordnungen für bestimmte Schießdisziplinen (IPSC-Schießen) kritisch überprüft werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, über das Veranlasste zu berichten.
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Vollzugshinweise zum Waffenrecht des Bayerisches Staatsministerium des Innern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zu den am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderungen im Waffenrecht Vollzugshinweise veröffentlicht. Diese sind für für die bayerischen Waffenbehörden bestimmt und geben hilfreiche Hinweise zur Auslegung und Anwendung der neuen Vorschriften. Behörden anderer Länder sind hieran nicht gebunden, jedoch können diese Hinweise in Zweifelsfragen herangezogen werden.
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center.tv stellt Sportschießen vor

Im Rahmen seiner Sportberichterstattung hat der Fernsehsender center.tv aus Aachen auch das Sportschießen dargestellt. Ein Beitrag, der zeigt, wie seriös produzierte Information aussehen kann. Fair, objektiv und fachkundig stellt der Bericht das Sportschießen vor.
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Baden-Württemberg: Bericht "Expertenkreis Amok"

"Das von der Landesregierung im April eingesetzte Gremium mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis habe sich unter der Leitung von Dr. Udo Andriof mit allen wesentlichen Fragen beschäftigt, die sich aus dem Amoklauf in Winnenden ergeben haben, erklärte Ministerpräsident Oettinger. Dazu hätten vor allem die Aspekte Prävention und Früherkennung, Sicherheitsmaßnahmen an Schulen, Wirksamkeit des Waffenrechts und die Rolle der Medien gezählt. Neben Experten aus Schulen, Polizei und Verwaltung wurden in den insgesamt neun Sitzungen auch Vertreter der Schützenverbände, des Landesjagdverbandes, der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen, der Spieleanbieter und des Presserates angehört.

„Der Bericht des Expertenkreises macht deutlich, dass es keine absolute Sicherheit vor Amokläufen an Schulen gibt", sagte Rech. Nach Auffassung des Expertenkreises gelte es, erkennbare Risikofaktoren für Amokläufe an Schulen zu reduzieren und die Schutzfaktoren gegen Amok an Schulen zu stärken. Im Hinblick auf die Weiterarbeit mit den Ergebnissen warnt der Expertenkreis vor „einfachen und schnellen Schlussfolgerungen". Konkrete Maßnahmen müssten verantwortungsvoll beschlossen und auf deren Wirkung hin überprüft werden. 

Neben diesem Expertenkreis hat der Landtag einen Sonderausschuss
"Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt" eingesetzt, der sich in mehreren Sitzungen mit dieser Problematik befasst. Die bisherigen Ergebnisse der Anhörungen können hier nachgelesen werden. In den Sitzungen vom 1.10.2009 ist Vizepräsident Jürgen Kohlheim als Sachverständiger angehört worden und hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

    

Neue waffenrechtliche Regelungen 2009 treten in Kraft

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes enthält, ist am 24.7.2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062) veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen sind gemäß Artikel 5 Abs. 2 am Samstag, den 25.7.2009, in Kraft getreten.
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Wir weisen darauf hin, dass insbesondere die neuen Altersregelungen ab diesem Zeitpunkt (25.7.2009) zu beachten sind. Sportschützen müssen nun auch damit rechnen, dass die Behörden ihre neuen Kontrollrechte wahrnehmen. Wir appellieren an alle Sportschützen, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile die waffenrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere auch die Vorschriften über die Aufbewahrung genauestens einzuhalten.

  

Entscheidung des Bundesrates vom 10.7.2009 zum Waffenrecht

Der Bundesrat hat die Änderungen des Waffengesetzes entsprechend dem Beschluss des Bundestages gebilligt.
Er hat ferner eine Entschließung gefasst, die Forderungen an die Bundesregierung enthält und die waffenrechtliche Diskussion damit weiterführt.

Im folgenden sind der Beschluss des Bundesrates und die von einigen Ländern gestellten Anträge sowie ein Auszug aus dem Plenarprotokoll einzusehen.

  • Drucksache 577-1-09 Empfehlung Ausschüsse
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  • Drucksache 577-2-09 Antrag Baden Würtemberg
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  • Drucksache 577-3-09 Antrag Bayern, Mecklenburg-Vorpommern
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  • Drucksache 577-09 Beschluss
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  • Plenarprotokoll Bundesrat 10.07.2009 -Auszug-
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  • Das vollständige Protokoll der Sitzung vom 10.7.2009.

   

Links zu Anträgen und Veröffentlichungen zum Waffenrecht

Anhörung Innenausschuss 15.6.2009, Beschlussfassung im Bundestag 18.6.2009:

  • Ursprünglicher Gesetzentwurf zur Änderung des Sprenggesetzes
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  • Beschlüsse des Innenausschusses
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  • Antrag "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes" und Entschließungsantrag der FDP
    [Drucksache 16/12663] und [Drucksache 16/13472]
  • Antrag der Partei Die Linke "Keine Schusswaffen in Privathaushalten - Änderung des Waffenrechts" 
    [Drucksache 16/12395]
  • Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch" und Entschließungsantrag der Partei Bündnis90/Die Grünen
    [Drucksache 16/12477] und [Drucksache 16/13472]
  • Eckpunktepapier zur Novellierung des Waffenrechts der SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft vom 24.04.2009
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  • Antrag der SPD-Fraktion Hamburg "Mehr Sicherheit durch weniger Waffen - Entwaffnungsstrategie endlich starten!" vom 24.04.2009
    [Drucksache 19/2913]
  • Modifizierung des Waffenrechts als Konsequenz der Amoktat von Winnenden - Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe
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  • Pressemitteilung "Illegale Zugriffe auf legale Waffen verhindern, Anzahl legaler Waffen reduzieren" des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper vom 24.04.2009
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  • Pressemitteilung "Praxisnahe Änderung des Waffenrechts" des innenpolitischen sprechers der CDU/CSU-Fraktion Dr. Hans-Peter Uhl und des Berichterstatters Reinhard Grindel, vom 17.06.2009
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  • Pressemitteilung "Ablenkungsmanöver statt Waffengesetz" des Berichterstatters der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff, vom 08.05.2009
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  • Evaluierung des geltenden Waffenrechts und geplante Änderungen:
    Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag
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Bundestag beschließt am 18.06.2009 Verschärfungen im Waffenrecht

Auszug aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestage von der 227. Plenarsitzung vom 18.6.2009 – 2. und 3. Beratung
[Plenarprotokoll 16/22]

Auszug aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages von der 217. Sitzung vom 23.04.2009 – 1. Beratung
[Plenarprotokoll 16/217]

Erläuterung zu den vorgenommenen Änderungen von Jürgen Kohlheim [mehr]

       

Öffentliche Anhörung zur Änderung des Waffengesetzes am 15.06.2009

Geladen zu der Anhörung waren als Sachverständige Frau Prof. Dr. Brannenberg von der Universität Gießen, der Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Carstensen, Rechtsanwalt und Landesjägermeister Dr. Deuschle, Roman Grafe von der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", der Bayerische Staatsminister des Innern Herrmann, der Innenminister des Landes Schsen-Anhalt Hövelmann, Oberstaatsanwalt Hofius und für den Deutschen Schützenbund Vizepräsident Kohlheim.

Die geplanten Änderung sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen - soweit schriftlich vorgelegt stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:

  • Pressemitteilung Bundestag Anhörung Innenausschuss [mehr]
  • Artikel 3 Änderung Waffengesetz [mehr]
  • Artikel 3 Änderung Waffengesetz Begründung [mehr]
  • Grafe Stellungnahme [mehr]
  • Kohlheim schriftliche Stellungnahme [mehr]
  • Kohlheim mündliche Stellungnahme [mehr]
  • Deuschle Stellungnahme [mehr]
  • Hofius Stellungnahme [mehr]
  • Bannenberg Stellungnahme [mehr]

   

DSB reagiert sachlich, aber entschieden

In den vergangenen Monaten sahen sich die Schützinnen und Schützen in Deutschland verstärkt Angriffen ausgesetzt, die im Nachgang der schrecklichen Tat von Winnenden seitens bestimmter Medien und auch von einigen Vertretern der Politik geführt wurden. Der Deutsche Schützenbund hat darauf jeweils mit ruhigen, sachlichen Reaktionen geantwortet, ohne diese an die breite Öffentlichkeit zu bringen.

Aufgrund von immer dreister werdenden Artikeln und Äußerungen, die in ihrer Unsachlichkeit oder ideologischen Einseitigkeit kaum noch zu überbieten sind, hat sich der DSB nun entschlossen, im wohlverstandenen Interesse seiner Mitglieder, Teile dieser Reaktionen öffentlich zu machen.
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  • Stellungnahme des DSB-Präsidenten auf Äußerungen des MdB H. Scheer
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  • Kampagnen an Schulen gegen Sportschützen
    (Schreiben an DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach)
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  • Trainingsanlagen von Schützenvereinen an Schulen
    (Schreiben an NRW-Ministerpräsident Rüttgers und Schulministerin Sommer)
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  • Antwortschreiben von Schulministerin Sommer (NRW) an DSB-Präsidenten
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  • "Zielsicher ins Leben - Schulen vermieten ihre Keller an Schützenvereine"
    (Leserbrief zum SZ-Artikel vom 25.05.2009, Dirk Graalmann, S. 1)
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Das Bundesministerium des Innern zum Waffenrecht in Deutschland

Die Frage nach der Wirksamkeit des geltenden Waffenrechts beschäftigt jetzt viele Bürgerinnen und Bürger. Mit den Waffenrechtsnovellen 2002 und 2008 wurde das Waffengesetz erheblich verschärft. Durch das Waffengesetz wird sichergestellt, dass privater Waffenbesitz nur nach sorgfältiger Überprüfung der Voraussetzungen gestattet wird und eine fortdauernde Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Sicherheitsbestimmungen gewährleistet ist. Dazu wurden mit dem neuen Recht die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, erhöht, die Aufbewahrungsregelungen verschärft, bestimmte Waffen verboten, die vorwiegend im gewaltbereiten Milieu verwendet wurden und die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen stärker reglementiert, um dem erheblichen Missbrauchspotential wirksam entgegenzutreten.
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FAQ - häufig gestellte Fragen und Hinweise zum neuen Waffengesetz

  • Der DSB weist auf die Internetseite des Bundeskriminalamtes hin, auf der Hinweise zum geltenden Waffenrecht sowie zu den Feststellungsbescheiden und Ausnahmegenehmigungen veröffentlicht sind.
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  • Verbot der „kurzen Vorderschaftrepetierflinten“ (Joachim Streitberger – Sprecher des FWR)
    Aufgrund häufiger Nachfragen – auch in den letzten Tagen – sieht sich das Forum Waffenrecht e.V. veranlasst, nochmals auf eine gravierende Änderung im Waffengesetz hinzuweisen:
    Stichtag 01.10.2008: Das Verbot der „kurzen Vorderschaftrepetierflinten“ tritt in Kraft.
    Am 01.10.2008 trat es in Kraft, das Verbot des Umgangs mit „Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt“, so die Norm im Waffenrechtsänderungsgesetz vom 01. April 2008, Anlage 2 Ziff. 1.2.1.2.
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Änderungen des Waffengesetzes 2008

  • Änderungsgesetz vom 26.3.2008
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  • Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung, Stellungnahme Bundesrat und Stellungnahme Bundesregierung
    [Drucksache 16/7717]
  • Beschlüsse des Innenausschusses des Bundestages mit Begründung
    [Drucksache 16/8224]
  • DSB-Kommentierung der für Sportschützen wesentlichen, Änderungen [mehr]
  • Kommentierung des Bundesministeriums des Innern

- Was sind die wesentlichen Änderungen?
- Warum ist eine Verschärfung des Waffengesetzes notwendig geworden? 
- Welche Schusswaffenimitate fallen künftig unter das Führensverbot?
- Welche Ausnahmen werden für das Führen von Messern gelten?
- Ab wann sind Erbwaffen künftig zu blockieren?
- Welche Elektroschockgeräte sind verboten?
- Ab welcher Geschossenergie fallen Soft-Air-Waffen unter das Waffengesetz?
- Wann wird in Deutschland ein Waffenregister eingerichtet?

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„Erbwaffen“ - § 20 WaffG

Im Bundesanzeiger vom 2.4.2008 ist die Technische Richtlinie - Blockiersysteme für Erbwaffen bekannt gemacht worden. Die Prüfung und Zulassung von Blockiersystemen ist der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt übertragen worden. Die zur Zeit von der PTB zertifizierten Systeme können in der Zulassungsliste nach § 20 WaffG eingesehen werden.