Berichtsheft zum 63. Deutschen Schützentag

34 63. Deutscher Schützentag Berichte Verschärfung des Waffengesetzes thematisiert. In diesem sprechen sich die Verbände klar für eine Entwaffnung von Kriminellen und psychisch Kranken aus, sind aber ebenso klar gegen eine geplante Waffenrechtsverschärfung. Blei Auch im Themenbereich bleihaltige Munition gibt es auf Initiative des Deutschen Schützenbundes – Stichworte „Runder Tisch“ und Forderungskatalog – eine intensive Zusammenarbeit der betroffenen Verbände in Deutschland, die angesichts der Bedeutung dieses Themas auch dringend erforderlich ist, um hier die gemeinsamen Interessen angemessen vertreten zu können. Denn auf EU-Ebene wurden über die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) Vorschläge erarbeitet, die zu Restriktionen bei der Nutzung bleihaltiger Munition führen könnten. In ihrem Bericht schlägt die ECHA dabei zwar ein grundsätzliches Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition für das Sportschießen und die Jagd vor. Generell nicht betroffen von Bleiverbotsregelungen sind dabei alle geschlossenen (Raum)- Schießanlagen. Und auch im Bereich des „Outdoor-Schießsports“ soll der Einsatz von Bleigeschossen zum Sportschießen mit Gewehr und Pistole vom Verwendungsverbot ausgeschlossen sein, wenn dieser auf Schießständen stattfindet, die bestimmte Kriterien erfüllen, die in Deutschland durch die Schießstandrichtlinien ohnehin bereits gefordert sind. Seit Anfang März 2023 liegen der Europäischen Kommission die konsolidierten Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) und des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zu dem von der ECHA vorgelegten Vorschlag für eine Beschränkung von Blei beim (Sport-)Schießen im Freien vor. Die Europäische Kommission soll nun gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des ECHA-Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse eine Entscheidung über die Beschränkung und ihre Bedingungen treffen. Der Deutsche Schützenbund hat sich von Anfang an intensiv mit dem aktuellen Verfahren zur Nutzung bleihaltiger Munition im Schießsport beschäftigt, um uns im Sinne unserer Mitglieder konstruktiv für geeignete, maßvolle Regelungen zur weiteren Verwendung bleihaltiger Munition einzusetzen. Wir haben deshalb im Rahmen des geplanten Beschränkungsverfahren der ECHA bereits drei Stellungnahmen im anfänglichen „call for evidence“, im ersten ECHA-Konsultationsverfahren sowie schließlich im SEAC-Konsultationsverfahren eingebracht. Grundsätzlich beinhaltet der aktuelle Beschränkungsvorschlag der ECHA aus Sicht des Sportschießens trotz einiger zwischenzeitlicher Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag eine Reihe von Problemen und unklaren Punkten. Sollte nach einer umfassenden Evaluation und konsequenter Anwendung der bestehenden Gesetzeslage zukünftig festgestellt werden, dass es Nachbesserungsbedarf gibt, befürwortet der Deutsche Schützenbund uneingeschränkt sinnvolle Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der öffentlichen Sicherheit führen. Unsere Position haben wir in einer Vielzahl von Gesprächen in Berlin mit den politischen Verantwortlichen immer wieder mit Nachdruck deutlich gemacht. Gespräche fanden u.a. statt mit Bundesfinanzminister und FDP-Bundesvorsitzendem Christian Lindner, den Berichterstattern für das Waffenrecht Carmen Wegge (SPD), Marc Henrichmann (CDU), Marcel Emmerich (Bündnis90/Die Grünen), dem Vorsitzenden des Parlamentskreises Schützenwesen MdB Florian Müller (CDU) und einigen weiteren. Dass wir das Ansinnen der Politik, Extremisten und psychisch Kranken den Zugang zu Waffen zu verwehren, unterstützen, haben wir bereits vor Jahren mit unserer Kampagne „Schützen gegen Extremismus, für Vielfalt und Demokratie“ in Zusammenarbeit mit Vertretern aus unseren Landesverbänden und Vereinen, aus dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, der Hessischen Polizei als auch dem Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus zum Ausdruck gebracht. Hier wurden Flyer und Broschüren erarbeitet (www.dsb.de/der-verband/verbandspolitik/extremismus) und in jedem Landesverband eine/ein Demo-kratiebeauftrage/r benannt. Diese dienen als Ansprechpartner und werden in Zukunft innerverbandlich zu diesem Thema sensibilisieren. Denn Extremisten oder auch Reichsbürger haben in unserem Verband nichts zu suchen und dürfen keinen Zugang zu Waffen haben. In diesem Punkt wie auch in vielen weiteren Punkten sind wir uns mit den anderen Schießsporttreibenden Verbänden und auch den anderen betroffenen Interessenverbänden einig. In dem gemeinsamen Bestreben aller Verbände, zukünftig im Bereich des Waffenrechts verstärkt an einem Strang ziehen zu wollen, fanden bereits im Herbst 2022, zum Jahreswechsel 2022/2023 und natürlich im Nachgang an die Tat in Hamburg diverse Abstimmungsgespräche statt, um sich für die Stellungnahmen zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf abzustimmen. Zuletzt haben wir mit dem Deutschen Jagdverband und dem Forum Waffenrecht ein gemeinsames Schreiben an Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf den Weg gebracht, um gemeinsam proaktiv unsere Bereitschaft zu erklären, sich in den geplanten Prozess einer Änderung des Waffenrechts einzubringen, und auf ein entsprechendes Gespräch hinzuwirken. Gerade die traditionell enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten als sehr gewinnbringend für beide Seiten dargestellt. So haben DJV und DSB, neben einer Reihe gemeinsamer Gespräche in Berlin, in einem gemeinsamen Video die geplante

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