Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 2 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 2.1.1 Pistole/Revolver (2.50-2.59) Stehend freihändig. Das Sportgerät darf mit zwei Händen gehalten werden. Es darf im Voranschlag geschossen werden. Sonst wie 2.1 2.2 Bekleidungsregeln 1. Spezialkleidung, die eine Unterstützung der Beine, des Körpers oder der Arme des Schützen bewirkt, ist verboten. 2. Ein Handschuh, der das Handgelenk nicht verdeckt ist bei allen Pistolen/Revolverwettbewerben erlaubt. 3. Es dürfen nur Halbschuhe getragen werden, bei denen der Knöchel völlig frei ist. 4. Die Benutzung von Holstern ist verboten. 5. Aus Sicherheitsgründen muss geschlossenes Schuhwerk getragen werden. (Ausnahme - 10 m Wettbewerbe) 2.3 Spezielle Regeln für die 25-m-Wettbewerbe 2.3.1 Sicherheit – Laden und Entladen Das Sportgerät darf erst geladen werden, wenn der Schießleiter das Kommando LADEN gegeben hat. Der Schütze hat innerhalb einer Minute Magazin, Pistole oder Revolver, mit der vorgeschriebenen Anzahl von Patronen zu laden und schussbereit zu sein. Der Schießleiter oder die Aufsicht können die Anzahl der geladenen Patronen überprüfen. Wenn ein Schütze seine Pistole mit mehr als fünf Patronen lädt oder mehr als ein Magazin füllt, wird er disqualifiziert (außer Finale). Nach Beendigung der Serie muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Pistole oder der Revolver entladen ist. Bei Revolvern sind die leeren Hülsen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das Magazin herauszunehmen. Die Sportgeräte sind mit offenem Verschluss bzw. ausgeschwenkter Trommel (wenn möglich) und mit Laufrichtung zur Scheibe auf die Ablage niederzulegen. Bei Nichtbefolgen wird der Schütze disqualifiziert (Rote Karte). Die Waffe darf nur abgelegt werden, wenn die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist. Nachdem das Kommando „Entladen“ am Ende der Probe-/oder Wettkampfserie gegeben wurde,muss eine Pause von einer (1) Minute erfolgen, bevor die Standaufsicht das Komando „Laden“ gibt, um die nächste Serie zu starten. 2.4 Schießstände Dächer und Blenden sollten den Schützen Schutz vor Wind, Regen, Sonne und ausgeworfenen Patronenhülsen bieten. Die Schützenstände sollten seitlich durch transparente Zwischenblenden getrennt sein, jedoch den Funktionsträgern freie Sicht auf die Schützen ermöglichen. Die Blenden sollten: 1. mindestens 0,75 m vor und ca. 0,25 m hinter die Feuerlinie reichen; 2. mindestens 1,7 m hoch sein, wobei der obere Rand mindestens 2,0 m über dem Boden des Schützenstandes sein muss.

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