Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 11 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 2.10 Sportgeräte allgem. Siehe Pistolentabelle 2.10.1 Abzugswiderstand Siehe Pistolentabelle 2.10.2 Gewicht Das Gewicht des Sportgerätes wird einschließlich Magazin und Hülsenfangvorrichtung (wenn vorhanden) ermittelt. Die Sportgeräte dürfen nicht geladen sein. 2.10.3 Lauflänge Siehe Pistolentabelle Die Lauflänge bei Pistolen wird einschließlich Patronenlager, bei Revolvern ausschließlich Trommel gemessen. Die Mindestlauflänge bei Revolvern beträgt 100 mm. 2.10.4 Schäftung Daumenauflage und Fingerrillen sind gestattet. Das Handgelenk muss im Anschlag völlig frei sein. 2.10.5 Visierung Siehe Pistolentabelle Es ist nur eine offene Visierung erlaubt. Optische, spiegel-, laserstrahl-, fernrohrartige sowie elektronische Hilfen etc. sind verboten. Jegliche Arten von Zielgeräten, die in der Lage sind, den Abzug auszulösen, sind verboten. Visierschutz an Kimme und Korn ist nicht erlaubt. 2.10.6 Beschwerungen Fest angebrachte Beschwerungen an Pistolen / Revolver innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts und unter Einhaltung der äußeren Abmessungen sind gestattet. 2.10.7 Prüfkasten Maße siehe Pistolentabelle Die Prüfkästen dürfen eine fertigungsbedingte Toleranz je Dimension von 0,00 mm bis +1,00 mm aufweisen. Pistolen und Revolver werden einschließlich Zubehör, jedoch ohne Hülsenfangvorrichtung und bei der 10 m Mehrschüssigen Luftpistole ohne Magazin gemessen.

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