Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 15 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 2.15 50 m Pistole (2.20) Mehrlader müssen als Einzellader verwendet werden. Abzug Es dürfen Pistolen verwendet werden, bei denen der Abzugswiderstand mit bloßer Hand reguliert werden kann. Der Abzugswiderstand muss so reguliert sein, dass durch Erschütterung der Pistole der Abzugsmechanismus nicht selbstständig auslösen kann. Schäftung Es darf ein Handschuhgriff verwendet werden. Er darf die Hand bis zur Handwurzel umschließen, aber keine Verlängerung aufweisen, die als Handgelenkstütze dienen könnte. 2.15.1 Munition Siehe Pistolentabelle 2.15.2 Schießzeit, Wettkampf- und Probeschüsse Siehe Pistolentabelle. Es dürfen vor der Wettkampfserie in der Vorbereitungs-/Probezeit beliebig viele Probeschüsse abgegeben werden. 2.15.3 Durchführung Der Schießleiter sagt die Anzahl der Wettkampfschüsse und die Wettkampfzeit an und beginnt den Wettkampf mit dem Kommando „START“. 2.16 25 m Schnellfeuerpistole (2.30) Zugelassen sind selbstladende Pistolen. 2.16.1 Munition Kaliber 5,6 mm (.22 lfb) mit einem Geschossgewicht von mindestens 2,53 g = 39 Grain und einer Mündungsgeschwindigkeit von mindestens 250 m/s. 2.16.2 Schießzeit, Wettkampf- und Probeschüsse Der Wettbewerb besteht aus zwei Durchgängen zu je 30 Schuss. Ein 30-Schuss-Durchgang besteht aus sechs Serien; davon werden n z wei Serien in je acht Sekunden, n z wei Serien in je sechs Sekunden und n z wei Serien in je vier Sekunden geschossen. Jede Serie besteht aus fünf Schüssen auf fünf Wettkampfscheiben.

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