Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 2 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.1.1 Flinten n Z ugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. n V orderschaftrepetierer (sog. Pumpguns), Unterhebelrepetierer, Flinten mit einem Release-Abzug (Schuss bricht durch loslassen des Abzuges) und Flinten mit einem Leuchtpunktzielgerät sind verboten. n D as Wechseln der Flinte während einer Serie ist nicht gestattet. Das Gleiche gilt für funktionsfähige Flintenteile (einschl. wechselbarer Choke-Einsätze), es sei denn, der Hauptrichter erkennt einen Waffenfehler an, der nicht sofort behoben werden kann. n H albautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden. n G ewehrriemen sind verboten. n K ompensatoren oder ähnliche Vorrichtungen, welche die gleiche Wirkung haben, sind bei allen Flinten verboten. n G eportete Läufe und Chokes sind erlaubt, sofern die geporteten Bereiche maximal 200 mm hinter der Mündung bzw. dem vorderen Choke-Ende liegen. n D er unterste Punkt des Schafts darf nicht mehr als 170 mm unterhalb der Basküle liegen. n K ombinierte Waffen (Kugel- und Schrotlauf) sowie Waffen mit mehr als zwei Läufen sind nicht zugelassen. 3.1.2 Munition n D as Gewicht der Schrotladung darf 24,5 g nicht überschreiten. Es sind nur kugelförmige Schrote aus Blei, Bleilegierung oder alternativem Material von maximal 2,6 mm Durchmesser zugelassen. n D ie Schrote dürfen metallbeschichtet sein. n E inschränkungen durch den Wettkampfausrichter/Veranstalter sind zulässig (z. B. kein Blei / kein Weicheisen / keine nickelbeschichteten Schrote). n S chwarzpulver-, Leucht- und Brandpatronen sowie andere Spezialpatronen sind verboten. n E s dürfen keine Änderungen, die einen Streueffekt durch Spezialkomponenten, Streukreuze usw. bewirken, vorgenommen werden. 3.1.2.1 Munitionskontrolle Während der Qualifikation werden von der Wettkampfleitung 10 % der Teilnehmer über ein Computersystem ausgelost. Den ausgelosten Schützen werden am Schützenstand zwei (2) plus vier (4) Patronen entnommen und in separaten, beschrifteten Umschlägen verwahrt. Die zwei (2) Patronen werden zuerst getestet. Wenn bei beiden Patronen die Schrotvorlage gleich oder kleiner 24,5 Gramm ist, werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Sollten nicht beide Patronen unter der Vorgabe liegen, werden die weiteren vier (4) Patronen getestet. Wenn der Durchschnitt der Schrotvorlage bei den sechs (6) getesteten Patronen mehr als 24,5 Gramm wiegt, muss der Athlet disqualifiziert werden. Es sind nur transparente Schrotbecher erlaubt. 3.1.3 Kleidung Es liegt in der Verantwortung des Wettkampfteilnehmers, in einer der öffentlichen Veranstaltung angemessenen Kleidung zu erscheinen. Sporthosen, Trainingshosen und -jacken für Damen und Herren sowie ähnliche Sportblousons, Kleider und Röcke für Damen sind erlaubt. Bermudashorts, bei denen die Unterkante der Hosenbeine nicht höher als 15 cm über der Mitte der Kniescheibe endet, sind erlaubt.

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