Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 25 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.15.4 Wurfmaschinengraben 3.15.4.1 Verwendung Olympischer Trapgräben und Univeraltrapgräben Olympische Trapstände können für den Wettbewerb Doppeltrap angepasst werden, indem die mittlere Maschinengruppe [Nummer sieben (7), acht (8) und neun (9)] direkt vor Station drei (3) aktiviert wird. Bei Universaltrap sind dies die Maschinen zwei (2), drei (3) und vier (4). 3.15.5 Wurfmaschinen Ein Doppeltrapgraben muss mit drei Wurfmaschinen ausgestattet sein. Der Mittelpunkt der Gruppe muss durch eine Markierung (Farbanstrich) auf dem Dach gekennzeichnet sein. Zugelassen sind vollautomatische Wurfmaschinen (selbstladend und selbstspannend), halbautomatische (Handladung und automatische Spannung) oder manuell zu bedienende Wurfmaschinen. Jede Maschine muss plombiert werden können, nachdem sie eingestellt ist und das Kampfgericht die Höhe, die Wurfrichtung und die Federspannung abgenommen hat. Alle Maschinen müssen technisch so ausgerüstet sein, dass die einmal eingestellte Wurfrichtung unverändert bleibt. 3.15.5.1 Einstellung der Wurfmaschinen Die Wurfmaschinen müssen vor Beginn des Wettkampfes eingestellt werden. Die Reihenfolge der Einstellung ist: Winkel, Höhe, Weite. Der Winkelmesser muss über jeder einzustellenden Maschine positioniert werden. Die Einstellung wird vom Kampfgericht/von der Jury geprüft, abgenommen und verplombt. Vor dem Beginn des Wettkampfes und nach jeder späteren Neueinstellung der Maschinen muss eine Probedoublette geworfen werden. 7–8/8–9/7–9 bei einem angepassten olympischen Graben. 1–2/2–3/1–3 bei einem speziellen Doppeltrapgraben. 2–3/3–4/2–4 bei einem angepassten Universaltrapgraben. Bei diesem Probewerfen dürfen die Schützen anwesend sein. Es ist allen Wettkampfteilnehmern, Trainern, Betreuern und anderen, nicht vom Veranstalter ausdrücklich autorisierten Personen untersagt, den Maschinengraben zu betreten, nachdem die Wurfmaschinen eingestellt und vom Kampfgericht geprüft, abgenommen und verplombt worden sind. 3.15.5.2 Auslösen der Wurfmaschinen Die Wurfmaschinen können nur durch ein elektromanuelles oder elektroakustisches System ausgelöst werden. Die Wurfscheiben müssen ohne Verzögerung gleichzeitig nach dem Abruf des Schützen geworfen werden. In einer Serie von 15 Doubletten schießt jeder Schütze von jeder Position 3 Doubletten. Hierbei muss gewährleistet sein, dass jeder Schütze von jeder Position eine Doublette Schema A, eine Doublette Schema B und eine Doublette Schema C erhält. Die Reihenfolge muss für jeden Schützen unbekannt sein.

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