Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 37 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.24 Verhaltensregeln Alle Flinten, auch ungeladene, müssen mit größtmöglicher Sorgfalt gehandhabt werden. Kipplaufflinten müssen mit offenem Verschluss und mit nach unten gerichteter Laufmündung, halbautomatische Flinten mit offener Kammer und mit nach oben oder unten gerichteter Laufmündung getragen werden. Auf dem Stand verbleibende Flinten müssen mit dem Lauf nach oben, entladen und mit offenem Verschluss in einem Gewehrständer abgestellt werden. Die Flinte darf nur in gebrochenem Zustand abgelegt, bzw. zwischen den Schüssen abgestützt werden. 3.24.1 Abwenden vom Schützenstand Der Schütze darf sich nicht vom Schützenstand (Station) abwenden, ohne vorher seine Flinte geöffnet und entladen zu haben. Wird eine regelwidrige Scheibe geworfen, so muss die Flinte geöffnet werden. Die Flinte darf erst dann wieder geschlossen werden, wenn das Zeichen zur Fortsetzung des Wettkampfes gegeben wird. 3.24.2 Verhalten bei Störungen Bei einem Munitionsversager oder einer Funktionsstörung senkt der Schütze die Waffe und hebt den Arm. Er bleibt mit der Flinte in Schussrichtung stehen, ohne den Verschluss zu öffnen oder die Sicherung zu betätigen, bis der Hauptrichter die Waffe kontrolliert hat. Öffnet er die Waffe bevor der Hauptrichter sie kontrolliert hat, lautet die Wertung FEHLER, bei Doubletten FEHLER/FEHLER. 3.24.3 Vorwerfen der Scheiben Beim Vorwerfen der Scheiben müssen alle Waffen geöffnet und entladen sein. Es ist nicht gestattet beim Vorwerfen auf die Scheiben zu zielen. 3.24.4 Funktionsschüsse Funktionsschüsse dürfen bei Universaltrap (3.40) nur zu Beginn des ersten Durchganges einer jeden Rotte abgegeben werden. Es ist maximal ein (1) Schuss pro Lauf erlaubt. Erst nach Aufforderung des Hauptrichters dürfen die Schützen nacheinander Funktionsschüsse abgeben. Bei Compak®-Sporting (3.30) und Parcours (3.35) dürfen Funktionsschüsse nur auf einem dafür vorgesehenen Platz abgegeben werden. 3.24.5 Zielübungen (Anschlagsübungen) Zielübungen sind nur auf dem Schützenstand oder auf einem hierfür vorgesehenen Platz gestattet. Bei Zielübungen darf die Waffe nicht geladen werden. Zielübungen auf Wurfscheiben eines anderen Wettkampfteilnehmers sind verboten. Zielübungen auf Vögel oder andere Tiere sind verboten. Bei Parcours (3.35) sind keine Ziel- oder Anschlagsübungen erlaubt. 3.24.6 Laden der Waffen Die Waffen dürfen erst auf den dafür vorgesehenen Schützenständen geladen werden. Es ist nicht gestattet, eine Stand zu betreten, bevor der Vorschütze die Position verlassen hat. Geschlossene Waffen sind immer in Schussrichtung zu halten.

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