Sportordnung des DSB

Regeln für das Schießen auf Laufende Scheibe Teil 4; Seite 1 4 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Teil 4 – Regeln für das Schießen auf Laufende Scheibe 4.7 Störungen S. 6 4.8 Waffendefekte S. 6 4.9 Defekte Visiere S. 7 4.10 Regeln für das Medaillenmatch – Laufende Scheibe S. 10 Stichwortverzeichnis S. 13 4.1 Anschlag S. 1 4.2 Schießstände S. 2 4.3 Wettkampfprogramme S. 2 4.4 Wettkampfablauf S. 3 4.5 Wettkampfschüsse S. 4 4.6 Wertung S. 5 4 Allgemeine Regeln für das Schießen auf Laufende Scheiben 4.1 Anschlag 4.1.1 Schießstellung Es wird stehend und ohne Unterstützung geschossen. Das Gewehr ist gegen den Körper zu halten und darf nur von den beiden Händen unterstützt werden. Der linke Arm (bei Linksschützen der rechte Arm) darf dabei nicht an Hüfte oder Brust anliegen. Der Schütze muss eine Stellung einnehmen, die klar erkennen lässt, dass ihm weder die Bank noch der Tisch noch die Wand irgendeine Unterstützung bieten. Die Feuerlinie darf mit dem Fuß nicht berührt werden. 4.1.2 Fertighaltung Bis zu dem Augenblick, in dem ein Teil der Scheibe in der Schneise sichtbar wird, muss der Schütze in der Fertighaltung bereit stehen. Dabei muss er das Gewehr mit beiden Händen so halten, dass die untere Spitze der Kappe in gleicher Höhe oder unterhalb der Markierung auf der Schießjacke ist. Während sich der Schütze in der Fertighaltung befindet, muss die angebrachte Markierung für die Jury oder die Standaufsicht sichtbar sein. Der Markierungsstreifen ist 25–30 cm lang und mindestens 2–3 cm (international: 3 cm) breit. Er muss auf der äußeren Schießkleidung fest angebracht sein. Die Oberkante des Markierungsstreifens muss mit der unteren Spitze des Ellbogengelenks übereinstimmen. Zur Prüfung des Markierungsstreifens muss der Abzugsarm am Körper anliegen und bei nicht angehobenen Schultern ganz abgebogen sein. Siehe Abbildung Tabelle.

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