Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 1 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Teil 5 – Regeln für das Armbrustschießen 5 Allgemeine Regeln Die folgenden allgemeinen Regeln gelten für die Scheibenwettbewerbe abweichend oder ergänzend zu Teil 0 – Allgemeine Regeln – und zu Teil 1.1 – Allgemeine Regeln für Gewehr – der Sportordnung. Weitere allgemeine Bestimmungen für das Schießen am Vogelbaum enthält Regel 5.30. 5.1 Schießstände 5.1.1 Wettbewerb 10 m Armbrust Die Scheibenunterlage aus Holz muss mit einem Bleizentrum von mindestens 50 mm Kantenlänge oder Durchmesser versehen sein; die Dicke sollte 20 mm betragen. 5.1.2 Wettbewerb 30 m Armbrust (internationale und nationale Bedingungen) Die Scheibenunterlage aus Holz muss mit einem Bleizentrum von mindestens 90 mm Kantenlänge oder Durchmesser sowie 20 mm Dicke versehen sein. 5.1.3 Wettbewerbe Armbrust national am Vogelbaum Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Regel 5.30. 5.1.4 Wettbewerbe Feldarmbrust Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Regel 5.40. 5.9 Armbrust nationale Bedingungen S. 5 5.10 Scheibenschießen (nationale Bedin- gungen 30 m – Disziplin 5.31) S. 8 5.11 Sternschießen (Disziplin 5.32) S. 8 5.12 Kombinationswertung Scheibe und Stern S. 12 5.13 Adlerschießen S. 12 5.14 Feldarmbrust (Disziplin 5.40) S. 14 Stichwortverzeichnis S. 19 5.1 Schießstände S. 1 5.2 Armbrust/Bolzen S. 2 5.3 Wettkampfschüsse S. 2 5.4 Defekte S. 3 5.5 Bekleidung S. 4 5.6 Geräte zur Windbeobachtung S. 4 5.7 10 m Armbrust (Disziplin 5.10) S. 5 5.8 30 m Armbrust (Disziplin 5.20) S. 5

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