Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 8 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.3.6 Boden Der Boden des Schützenstandes soll so beschaffen sein, dass Erschütterungen nicht übertragen werden. 0.3.7 Schützenstand Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden. Die Abstände zwischen den Schützenständen sollen den Scheibenabständen entsprechen. Beim Wettbewerb 25 m Schnellfeuerpistole, muss dem Schützen eine Standfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m im rechten Winkel (90°) zur mittleren Scheibe der Gruppe zur Verfügung stehen. Finale siehe Finalregel. 0.3.8 Räumlichkeiten Für Kontroll- und Leitungsfunktionen, die für den Ablauf des Wettkampfes erforderlich sind, müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. 0.4 Wettkampf- und Probescheiben Elektronische Scheiben Regel 0.4.3 0.4.1 Wettkampfscheiben Bei allen Meisterschaften innerhalb des DSB, die zu den Deutschen Meisterschaften qualifizieren dürfen nur vom DSB zugelassene Wettkampfscheiben (0.20 Anhang) und elektronische Scheiben verwendet werden. (Regel 0.4.3 ff.) Bei diesen Meisterschaften dürfen in den schießsportlichen Wettbewerben ausschließlich Papierscheiben (0.20 Anhang) mit Signum verwendet werden. Signumscheiben sind mit einem kleinen DSB-Adler gekennzeichnet. Werden bei einem Wettkampf für den einzelnen Schützen mehrere Scheiben verwendet, so darf der einzelne Schütze nicht mehrere Scheiben gleichzeitig aufziehen. (Ausnahmen: 10 m Mehrschüssige Luftpistole, 25 m Schnellfeuerpistole, Vorderlader) 0.4.1.1 Schießfolge Die nummerierten Scheiben sind – mit der niedrigsten Nummer beginnend – fortlaufend zu beschießen. Scheibenstreifen werden vom Signum von links nach rechts aus beschossen. Das Scheibenbild zeigt zum Schützen. Verstöße werden mit 2 Ringen Abzug von der ersten Serie geahndet. 0.4.1.2 Schusszahlen pro Scheibe Soweit in den Wettbewerbstabellen die Schusszahl je Scheibe nicht festgelegt ist, regelt dies der Veranstalter. 0.4.2 Probescheiben Die Probescheiben müssen klar gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung wird ein schwarzer Streifen in der rechten oberen Ecke oder ein ähnliches Zeichen empfohlen. Die Kennzeichnung muss bei aufgezogener Probescheibe bei normaler Sehkraft vom Schützen deutlich erkennbar sein.

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