Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 40 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.6.6 Einschießen 6.6.6.1 Vor Schießbeginn erhalten die Schützen Einschießzeit. Das Einschießen darf nicht auf dem Wettkampfkurs erfolgen. Es wird ein Trainingsplatz zur Verfügung gestellt. Beim Einschießen kann der Schütze während der Schießzeit eine unbegrenzte Anzahl an Pfeilen schießen. Das Einschießen endet mit dem Ziehen der Pfeile der letzten Einschießpasse. 6.6.6.2 Schießt ein Schütze nach Ende der Einschießzeit oder in der Pause zwischen den Runden einen Pfeil auf dem Wettkampffeld ab, wird ihm der höchste Pfeilwert der nachfolgenden Wertungspasse als M gewertet. Der Schütze schießt in dieser ersten Wertungspasse alle 3 Pfeile. 6.6.7 Durchführung des Schießens 6.6.7.1 Verhaltensregeln Der Schütze hat eine Schießposition hinter einer gedachten Linie einzunehmen, die parallel zur Scheibe durch seinen Abschusspflock verläuft. Der Wettkämpfer kann unter Berücksichtigung des Geländes bis zu etwa 1 m Entfernung in beliebiger Richtung neben oder hinter dem Abschusspflock stehen oder knien. Unter außergewöhnlichen Bedingungen kann ein Kampfrichter erlauben, von außerhalb dieses Bereichs zu schießen. Schützen, die warten müssen, bis sie an der Reihe sind, müssen sich mit deutlichem Abstand hinter den Schützen befinden, die gerade schießen. Wenn es der Platz erlaubt, dürfen auch mehr als zwei Schützen gleichzeitig schießen. Kein Schütze darf zur Scheibe vorgehen, bevor nicht alle Schützen der Gruppe mit dem Schießen fertig sind, es sei denn, er wird vom Kampfrichter dazu aufgefordert. Unter keinen Umständen darf ein Pfeil noch einmal geschossen werden. Kein Schütze, Trainer oder Betreuer darf während des Turniers einem anderen Schützen die Scheibenentfernungen des Kurses mit unbekannten Entfernungen weitergeben. Bei Scheiben mit starker Blendwirkung durch die Sonne können andere Mitglieder der Gruppe mittels einer max. DIN A4 großen Blende für Abschirmung sorgen. Das Rauchen (auch E-Zigaretten) im Parcours ist streng verboten. Mobiltelefone dürfen ausgeschaltet im Parcours mitgeführt werden, um im medizinischen Notfall Hilfe zu holen. Schützen, die das Mobiltelefon im Parcours benutzen, ohne dass ein medizinischer Notfall vorliegt, werden disqualifiziert. 6.6.7.2 Schießfolge Wenn möglich, sollen die Schützen in Vierergruppen eingeteilt werden, aber mindestens zu dritt. Es können zusätzliche Vierergruppen eingeteilt werden. Die Schützen müssen Startnummern tragen und es müssen ihnen Scheiben sowie Schießpositionen zu- geteilt werden, aus denen sich die Reihenfolge des Schießens in jeder Gruppe ergibt (1A, 1B, 1C, 1D, 2A, 2B, 2C, 2D usw.).

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