Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 14 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.5.1.1 10 m Luftgewehr und 10 m Luftpistole Zugelassen sind Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen mit einer Geschossenergie bis 7,5 Joule. Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. 0.5.2 Munition Spezialmunition wie Leuchtspur-, Brandmunition usw. ist verboten. 0.5.3 Zubehör Sportwaffen, Behelfe, Ausrüstung, Zubehör usw., die in diesen Regeln nicht erwähnt sind, jedoch einen persönlichen Vorteil gegenüber anderen verschaffen können oder gegen den Sinn dieser Regeln und Bestimmungen verstoßen, sind nicht erlaubt. 0.5.3.1 Zielhilfsmittel (Ausnahmen in den Fachteilen sind zu beachten) Die Verwendung einer optischen Korrekturlinse (Astigmatismusausgleich) ist gestattet. Farbgläser dürfen verwendet werden. Eine (1) optische vergrößernde Hilfe darf entweder im/ am Diopter oder im Korntunnel angebracht sein. Die Verwendung einer Schießbrille ist gestattet. 0.5.3.2 Blenden (Ausnahmen in den Fachteilen sind zu beachten) Seitenblenden, beidseitig zulässig, befestigt an einer Kopfbedeckung, Schießbrille oder einem Stirnband mit einer Maximalhöhe von 40 mm sind gestattet. Diese Blenden dürfen maximal bis zur Stirn reichen (Bild A) Am nicht zielenden Auge darf eine Blende mit maximal 30 mm Breite (Bild B) getragen werden. Schirmmützen dürfen nicht ausgeschnitten sein. Der Schirm darf die Visierung nicht berühren. Schirmmützen dürfen nicht als Seitenblende verwendet werden.

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