Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 17 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Die Mitglieder des Kampfgerichts, des Berufungskampfgerichts und der Jurys haben das Recht, sich an jeder beliebigen Stelle des Schießstands, der Anzeigedeckung oder im Auswertungsraum aufzuhalten. Jegliche Störung des Schießbetriebs ist jedoch zu vermeiden. Kein Mitglied des Kampfgerichts bzw. Berufungskampfgerichts darf dem Verein angehören, dessen Fall zur Entscheidung ansteht. In einem solchen Fall ist ein Stellvertreter herbeizuziehen. Bei Deutschen Meisterschaften darf kein Mitglied der Berufungsjury dem Landesverband angehören, zu dem der einsprechende Verein gehört. Die Mitglieder des Kampfgerichts bzw. Berufungskampfgerichts und der Jurys haben ihre Tätigkeit unter Wahrung sportlichen Verhaltens und unparteiisch auszuüben. 0.6.2.2 Technische Delegierte (TD) Der DSB kann Technische Delegierte für die Überwachung von DSB-Meisterschaften ernennen (s. a. Checkliste für Technische Delegierte und Veranstalter). Sie dürfen geringfügige Abweichungen von der DSB-Sportordnung, die nicht dem Ziel und Sinn des Regelwerks entgegenstehen, (ausgenommen Schießdistanzen und Scheibenmaße) zulassen. Die Teilnehmer am Wettkampf müssen vor dem Start über alle genehmigten Abweichungen informiert werden. Aufgaben des Technischen Delegierten: n B eratung und Hilfestellung für Veranstalter vor und während der Meisterschaften hinsichtlich der Planung, Vorbereitung, Arbeitsverfahren, Stände und aller anderen Anlagen und Einrichtungen; n Ü berprüfung und Bestätigung der Vorbereitungen des Veranstalters für die Meisterschaft; n Ü berprüfung und Bestätigung der Eignung der Stände und anderer Anlagen und Einrichtungen, die für die Meisterschaft vorgesehen sind; n B estätigung, dass die Meisterschaft in Übereinstimmung mit den Regeln und Bestimmungen des DSB organisiert ist; n e nge Zusammenarbeit mit den Jurys während der Meisterschaft, um zu garantieren, dass die Meisterschaft nach den Regeln und Bestimmungen des DSB durchgeführt wird; n Ü bermittlung der Berichte an die DSB-Sportleitung. Spezielle Aufgaben und Pflichten des Technischen Delegierten Rechtzeitig vor der Meisterschaft: n V erbindung mit dem Veranstalter aufnehmen; n K opien aller Korrespondenzen an die DSB-Sportleitung senden; n B estätigung der Eignung der Trainingspläne sowie des Wettkampfprogramms des Veranstalters; n V ereinbarung der Besuche der Meisterschaftsanlagen, um sicherzustellen, dass die Beratung für den Veranstalter zeitlich möglich ist; n Ü berprüfung der bestehenden Anlagen; Anleitung an den Veranstalter bezüglich irgendwelcher Änderungen, die für die Einhaltung der bestehenden DSB-Bestimmungen und -Regeln erforderlich sind; n E mpfehlungen an den Veranstalter bezüglich Änderungen, welche die Qualität der Wettkämpfe verbessern könnten; n Ü berprüfung der Durchführungspläne einschließlich jener für das Training und Schulung der Mitarbeiter und der Wettkampffunktionäre; n Ü berprüfung und Bestätigung der Eignung der Scheiben und Scheibensysteme, die für die Wettkämpfe verwendet werden;

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