Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 27 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.18.1 Nichterreichen des Ziels Zieht sich ein Wettkämpfer aus dem Wettkampf vor Erreichen des Ziels oder wegen Überrundung zurück, muss er dies dem Zielkampfrichter melden. Er trägt auch dafür die Verantwortung, die Startnummer zum Ausrüstungs-/Material- und Bekleidungskontrollbereich am Ziel so rasch als möglich zurückzubringen. 8.18.2 Falsche Strecke Benutzt ein Wettkämpfer einen falschen Streckenabschnitt, so muss er auf dem Teil der Strecke, den er irrtümlich gelaufen ist, zu dem Punkt zurücklaufen, an welchem er die Abzweigung verpasst hat. Dabei kann der Wettkämpfer gezwungen sein, entgegen der korrekten Laufrichtung zu laufen (dies gilt auch im Schießstandbereich); er muss dabei aber sicherstellen, dass er andere Wettkämpfer in keiner Weise behindert oder gefährdet. Solange er dabei andere Wettkämpfer nicht behindert, ist keine Strafe vorgesehen. 8.18.3 Strafrunden Bei allen Wettkämpfen, bei denen die Strafe für einen Fehlschuss das Laufen einer Strafrunde ist, müssen die Wettkämpfer diese Strafrunde für jeden Fehlschuss unmittelbar nach der Schießeinlage laufen. Die Wettkämpfer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die angefallene Anzahl von Strafrunden unmittelbar nach der Schießeinlage laufen. Es ist nicht erlaubt, die Strafrunden zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen. Der Wettkämpfer, der sich gerade in der Strafrunde befindet oder im Begriff ist, diese zu verlassen, hat Vorrang vor dem Wettkämpfer, der in die Strafrunde einlaufen will. 8.19 Reparatur und Austausch von Gewehren, Munition Benötigt der Wettkämpfer eine Hilfeleistung, so hat er dies grundsätzlich durch heben der Hand anzuzeigen. Unterstützung bei der Reparatur eines Gewehrs während des Wettkampfes ist nur auf dem Schießstand und nur durch einen Wettkampffunktionär erlaubt. Das Gewehr darf nur am Schießstand gegen eine vorher markierte und im Schießstand befindliche Reservewaffe durch einen Wettkampffunktionär ausgetauscht werden. Der Wettkämpfer muss dann den Wettkampf mit dem Reservegewehr fortsetzen. Wettkämpfer dürfen sich nur außerhalb des Schießstandes Munition zureichen lassen. 8.20 Schießbestimmungen Im Wettkampf schießen die Wettkämpfer jeweils, nachdem sie die erforderlichen Abschnitte der Wettkampfstrecke durchlaufen haben, mit Ausnahme der letzten Teilstrecke, die im Ziel oder in der Wechselzone endet. Außerhalb des Schießstandes müssen die Gewehre in einem verschließbaren Behältnis verpackt sein. Alle Waffen müssen mit Sicherheitsfaden oder Sicherheitshauben versehen sein, es sei denn, die Gewehre werden während des Offiziellen Trainings oder während des Wettkampfes in den Gewehrständer im Schießstand abgestellt. . 8.20.1 Wahl der Schießbahnen Bei Einzel- und Sprintwettkämpfen können die Wettkämpfer die Schießbahn aus den Zielscheiben, die schon in der korrekten Reihenfolge (Liegend oder Stehend) bereitstehen, frei wählen. Bei Massenstart-, Einzel-, Sprint-, Mannschafts- und Staffelwettkämpfen mit Gruppenstart müssen die Wettkämpfer der Reihe nach die freien Schießbahnen beginnend mit der Bahn 1 beziehen. Es erfolgt grundsätzlich eine Einweisung durch einen Wettkampffunktionär.

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