Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 29 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.21.6 Benutzung eines Magazins /Ladestreifens (LG) Die für die jeweiligen Schießeinlagen bei Einzel-, Sprint-, und Massenstartwettkämpfen benötigten 5 Schuss Munition sowie die ersten 5 Patronen/Diabolos für die jeweilige Schießeinlage des Mannschafts- / Staffelwettkampfes dürfen mit Hilfe eines Magazins / 5er Ladestreifen (LG) geladen werden. Patronen, die aus dem Magazin / Ladestreifen (LG) verloren gehen oder sich als Versager erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines neuen Magazins geladen werden, sondern sie sind einzeln zu laden, beim LG dürfen dazu Ladestreifen mit jeweils einem Diabolo verwendet werden. Ein verloren gegangenes Magazin darf jedoch durch ein anderes Magazin ersetzt werden. 8.22 Sicherheitsbestimmungen Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell genehmigten Zeiten gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden oder von anderen als Gefährdung angesehen werden könnten. Ist auf dem Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemandem gestattet, sich vor der Begrenzungslinie (Feuerlinie) aufzuhalten. Der Wettkämpfer ist zu jeder Zeit für die Sicherheit seiner Handlungen und seines Gewehrs verantwortlich. 8.22.1 Spezielle Verbote am Schießstand/auf der Laufstrecke Es ist untersagt, Wettkämpfern akustisch oder visuell Informationen oder Ratschläge zu geben; diese Bestimmung gilt für den Schießstand einschließlich eines 10 m breiten Bereiches links (d.h vor) und rechts (d.h nach) vom Schießstand. Der Verbotsbereich wird durch eindeutig, sichtbare Markierungen gekennzeichnet. Allgemeine Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen seitens der Zuschauer sind davon ausgenommen. Schrittmachen, d.h. vor, neben oder hinter Wettkämpfern zu Fuß herzulaufen, ist verboten. Um den Wettkämpfern Informationen über den Wettkampf zu geben oder Getränke zu reichen, ist es erlaubt, bis zu 30 m neben den Wettkämpfern herzulaufen, dabei ist es verboten, Wettkämpfer so zu berühren, dass dadurch ihre Fortbewegung unterstützt wird oder dass dabei andere Wettkämpfer behindert werden. Ab 30 m vor dem Schießstand bzw. vor dem Staffelwechselraum sowie auf den letzten 30 m vor dem Ziel ist es verboten, vor, neben oder hinter dem Wettkämpfer herzulaufen. 8.22.2 Laden und Entladen Nach Wettkampfstart / beim Transport der Waffe vom Waffenständer zur Schießmatte darf das Schloss nicht mehr geöffnet oder ein Magazin aus dem Schaft oder Magazinschacht entfernt werden. Dies ist nur erlaubt, wenn sich der Athlet auf der Schießmatte befindet. Beim Laden und Entladen des Gewehres muss der Lauf immer auf die Ziele oder nach oben gerichtet sein. Auch das Einführen eines aufgefüllten Magazins / Ladestreifens (LG) ist Teil des Ladevorgangs. Begibt sich ein Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen, dann muss er zuerst sein Gewehr entladen. Der komplette Handlungsablauf muss auf der Schießbahn / Schießmatte erfolgen. 8.22.3 Sicherheitsüberprüfung nach dem Schießen Die Gewehre müssen nach jeder Schießeinlage entladen werden. Das bedeutet, dass keine Patrone in der Kammer oder im eingelegten Magazin verbleiben darf. Nur beim Wettkampf ist es nach jeder Schießeinlage gestattet, nach dem letzten Schuss die Patronenhülse in der Kammer und das leere Magazin im

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