Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 23 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.7.4.1 Teilnahmeberechtigung – Einzelschützen Voraussetzung für die Startberechtigung ist die Teilnahme an den Meisterschaften/Qualifikationswettkämpfen nach den Vorgaben des jeweiligen Landesverbandes. Für die Angehörigen der Bundeskader kann die Bundessportleitung eine eigene Regelung treffen. Bei Gau-/Kreis- und folgenden Meisterschaften des DSB ist ein Schütze nur dann startberechtigt, wenn sein Verein ihn termingerecht gemeldet hat, der Veranstalter ihn zu den Meisterschaften zugelassen hat und das Startgeld bezahlt ist. Schützen, die oberhalb der Vereinsmeisterschaft im gleichen Wettbewerb an Meisterschaften verschiedener Landesverbände, Verbandsstufen oder anderer Nationen teilnehmen, sind für das gesamte Sportjahr, auch nachträglich, im betroffenen Wettbewerb gesperrt. Startberechtigung für EU-Bürger /Ausländische Sportler EU Bürger EU-Bürger sind deutschen Sportlern gleichgestellt, sie gelten als deutsche Staatsangehörige im Sinne der Sportordnung. Die Sportler müssen bei ihrem Landesverband eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sie müssen erklären, dass sie an den betr. Meisterschaften eines EU-Landes (Ausnahme Deutschland) nicht teilnehmen und auch keine Wettkämpfe (national und international) für ein EU-Land (Ausnahme Deutschland) wahrnehmen. Sportler von außerhalb der EU Ausländische Sportler mit internationaler ID-Nummer (auch EU-Ausländer) sind an den Meisterschaften nicht startberechtigt (In der BL gelten diese Sportler als Ausländer). Auf Antrag kann ein Sportler, der eine ruhende internationale ID-Nummer hat, zugelassen werden. Dazu hat der Sportler folgende Unterlagen über den Landesverband beim DSB einzureichen: n e igenhändig unterschriebener Antrag; n N achweis, dass die internationale ID-Nummer seit mindestens 3 Jahren ruht; n E rklärung, dass der Sportler nicht an den Meisterschaften seines Heimatlandes teilnimmt und auch keine Wettkämpfe (national und international) für sein Heimatland wahrnimmt. Schützen die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und keine EU-Bürger sind, sind bei den Meisterschaften des DSB nur dann startberechtigt, wenn sie: 1. nachweisbar seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz ununterbrochen in Deutschland haben, 2. über einen dem DSB angeschlossenen Landesverband mindestens ein Jahr mittelbare Mitglieder des DSB sind, 3. eine Erklärung abgeben, dass sie nicht an den Meisterschaften und an Wettkämpfen (national und international) ihres Heimatlandes oder eines Drittlandes teilnehmen, 4. sich aufgrund einer Genehmigung einer deutschen Behörde im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. 5. Zulassungsanträge sind über den zuständigen Landesverband an den DSB zu richten. Die Anträge müssen die Angaben 1–3 der Wettkampfpässe enthalten. 6. Dieser Antrag muss vor Beginn des Sportjahres eingereicht werden. Bearbeitungsschluss ist spätestens der 28.02. des betr. Sportjahres. Für die Durchführung der Bundes- und Regionalligen gilt ergänzend die Ligaordnung.

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