Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 27 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Gez. Gerhard Furnier Technische Kommission Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: furnier@schuetzenbund.de Datum: 06.08.2015 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: SPO- 1-2013 Ablage: Sportordnung Betrifft: Nichtzulassung einer Luntenschlosspistole Entsprechend einer Nachricht von David Brigden (Generalsekr. M.L.A.I.C.) vom 11.Juli 2013 wird folgende Mitteilung veröffentlicht: Die unten dargestellte Luntenschlosspistole der Fa.Artax ist für Wettbewerbe des M.L.A.I.C. nicht zugelassen. Somit dürfen auch Wettbewerbe Luntenschlosspistole des DSB mit dieser Waffe derzeit nicht geschossen werden. 14.7.2013 / Armin Franke / VL-Bundesreferent Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Technische Kommission Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: furnier@schuetzenbund.de Datum: 06.08.2015 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: SPO- 1-2013 Ablage: Sportordnung Betrifft: Nichtzulassung einer Luntenschlosspistole Entsprechend einer Nachricht von David Brigden (Gen ralsekr. M.L.A.I.C.) vom 11.Juli 2013 wird folg de Mitteilung veröffentlicht: Die unten dargestellte Luntenschlosspistole der Fa.Artax ist für Wettbewerbe des M.L.A.I.C. nicht zugelassen. Somit dürfen auch Wettbew r Luntenschlosspistole des DSB mit dieser Waffe derzeit nicht geschossen werden. 14.7.2013 / Armin Franke / VL-Bundesreferent

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