Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 45 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.16.1.3.1 gemäß den Vorschriften ihres nationalen Verbandes ausgewählt werden, zusätzlich müssen Schützen, die an Olympischen Spielen teilnehmen, auch die Voraussetzungen der „Besonderen Bestimmungen für die Teilnahme an den Schießsportwettbewerben der Olympischen Spiele“ (Anhang „Q“ der ISSF Generalregel) erfüllen; 0.16.1.3.2 Staatsangehöriger des Landes sein, für das sie antreten, gemäß der Olympischen Charta und der ISSF Generalregel; 0.16.1.3.3 sie dürfen sich nicht einer ungebührlichen oder unsportlichen Verhaltensweise schuldig gemacht haben, insbesondere durch Gebrauch von Dopingmitteln Gewalt, Rassismus und irreguläre oder illegale Wettaktivitäten; 0.16.1.3.4 nicht gegen eine ISSF-Regel bezüglich Sponsoring oder Werbung verstoßen haben, wie sie in diesen Bestimmungen aufgeführt sind. 0.16.1.4 Schützen, die an ISSF kontrollierten Wettkämpfen / Meisterschaften teilnehmen, dürfen direkt oder in- direkt Gelder oder andere Preise als Prämie oder Anreiz, um an einem Wettbewerb teilzunehmen, an- nehmen; die Teilnahme eines Schützen an den Olympischen Spielen darf jedoch nicht von finanziellen Überlegungen abhängig gemacht werden (Zulassungscode der Olympischen Charta). 0.16.1.5 Ein Schütze, der wissentlich an einem vom ISSF nicht genehmigten Wettkampf teilnimmt, kann vom Exekutivkomitee für einen bestimmten Zeitraum von der Teilnahme an ISSF kontrollierten Wettkämpfen / Meisterschaften ausgeschlossen werden. 0.16.1.6 Ein nationaler Verband, der einen Schützen für einen ISSF kontrollierten Wettkampf / Meisterschaft an- meldet, der gemäß den Anti-Doping-Bestimmungen des ISSF oder einer anderen ISSF-Regel von der Teilnahme ausgeschlossen ist, verliert alle seine Rechte. Davon unberührt bleibt das Recht zur Teilnahme an der nächsten Generalversammlung. 0.16.1.7 Wenn die Startberechtigung einer Schützin aufgrund eines möglichen Hyperandrogenismus angezweifelt wird und ein entsprechender formaler schriftlicher Antrag gestellt wurde, ist zur Beurteilung eines Verdachtsfalls auf weiblichen Hyperandrogenismus eine Expertenkommission bestehend aus Mitgliedern des Medizinischen Komitees des ISSF und anderen Experten zu ernennen. Hierbei hat das Medizinische Komitee des ISSF im Allgemeinen und im Wesentlichen die IOC-Regeln zu befolgen, die einen möglichen Hyperandrogenismus behandeln und zum Zeitpunkt des Antrags in Kraft sind.

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