Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 47 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Der ISSF hat seine eigene Webpräsenz geschaffen und wird durch diese und weitere Elektronikgeräte, auch solcher, die noch entwickelt und erfunden werden, seine kommerziellen und kommunikativen Möglichkeiten ausschöpfen. 0.16.2.4 Marketingrechte und Regeln der Werbung Diese Regeln gelten bei allen offiziellen Teilen von ISSF Meisterschaften (Training und Wettkampf, Er- öffnungs-, Schlussfeier und Siegerehrungen). Die Marketingrechte beinhalten alle Marketing-, Lizensierungs- und/oder Merchandisingrechte, die bei Sportwettkämpfen zur Verfügung stehen oder noch entwickelt werden. Der Verkauf dieser Rechte be- inhaltet Werbung und andere dazugehörige Leistungen. Sponsorenzeichen auf Schildern, Bannern, Postern und anderen Materialien können auf der Kleidung von Sportlern und der Ausrüstung auf dem Schießstand und weiteren Einrichtungen bei ISSF Meisterschaften gezeigt werden, wenn die Sponsorenzeichen im Einklang mit diesen Bestimmungen sind. Während der Olympischen Spiele ist keine Werbung mit Schildern, Bannern, Postern und weiteren Maßnahmen erlaubt, sofern diese Werbung nicht von den IOC Regeln, im Besonderen von dem Code für Werbung, Kundgebung und Reklame der Olympischen Charta, zugelassen ist. Bei den Olympischen Spielen sind Sponsorenzeichen nicht erlaubt und müssen entfernt oder möglichst mit demselben Material und in derselben Farbe verdeckt werden, vorausgesetzt, dass dann noch die Bestimmungen des ISSF zu Dicke und Steifheit erfüllt sind. 0.16.2.5 Werbung auf dem Schießstand Werbung auf dem Schießstand bei ISSF Meisterschaften darf im Bereich der Scheiben nicht so platziert werden, dass sie das Zielbild der Athleten stört. Der ISSF behält sich das Recht vor, Sponsorenzeichen am Haupteingang des Schießstandes, an der offiziellen Anzeigetafel und offiziellen Anzeigemonitoren, an Scheibenrahmen und Bib-Nummern der ISSF Meisterschaft zu kontrollieren. Die Ortsplanung und die Größen der oben genannten Werbeflächen erfordern vorherige Genehmigung durch den ISSF. Die gesamten oder Teile der verfügbaren Flächen können an eine (1) Werbeagentur als Paket vergeben werden. Wenn sich für eine Agentur entschieden wurde, muss der Generalsekretär den Namen der Agentur und die Details des Vertrages drei (3) Monate vor der ISSF Meisterschaft oder der offiziellen Veranstaltung an den Mitgliedsverband des Ausrichterlandes übermitteln. Alle weiteren verfügbaren Werbeflächen sind Eigentum des Ausrichters. 0.16.3 Sponsoring und Werbung 0.16.3.1 Sponsoring ist jede vertraglich begründete Unterstützung eines Schützen oder einer Organisation, die für den Schützen Geld, Sachspenden oder Serviceleistungen vorsieht.

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