Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 49 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.16.5 Regeln für Herstellerbezeichnungen 0.16.5.1 Zusätzliche Einschränkungen für ISSF kontrollierte Wettkämpfe / Meisterschaften Pro Ausrüstungsgegenstand / Kleidungsstück / Zubehör ist eine (1) Herstellerbezeichnung erlaubt. Waffenteile gelten als Gegenstände der Ausrüstung. Herstellerbezeichnungen oder Sponsorenzeichen sind nicht erlaubt auf der Rück- oder Vorderseite von Blenden, die an einem Hut, einer Kappe, einer Schießbrille oder einem Stirnband befestigt sind. Das IOC wendet für Olympische Spiele besondere Bestimmungen an. Einzelheiten sind in Regel 51 der Olympischen Charta und ihrer Durchführungsbestimmung niedergelegt. 0.16.5.2 Abmessungen der Herstellerbezeichnung Die Herstellerbezeichnung kann in folgende Arten eingeteilt werden: n N ame des Herstellers; oder n L ogo des Herstellers; oder n e ine Kombination aus Namen und Logo des Herstellers. Die Herstellerbezeichnung wird wie folgt gemessen: Regelmäßige Formen: Wenn die Herstellerbezeichnung eine rechteckige oder quadratische Form hat, können übliche mathematische Formeln zur Berechnung der Fläche angewendet werden. Unregelmäßige Formen: Wenn die Herstellerbezeichnung eine unregelmäßige Form hat, wird ein Rechteck um den gesamten Bereich des Kennzeichens gezogen und mit mathematischen Formeln die Fläche des Rechtecks errechnet. Kombinierte Formen: Wenn die Herstellerbezeichnung den Erzeugernamen mit dem Erzeugerlogo kombiniert, wird ein Rechteck um das gesamte Kennzeichen gelegt und die Fläche nach mathematischen Regeln errechnet. 0.16.6 Regeln für Sponsorenzeichen 0.16.6.1 Allgemeine Regeln für Sponsorenzeichen An eine Nationalmannschaft gelieferte Ausrüstung oder Waren müssen im Hinblick auf die Herstellerbezeichnung den Angaben dieser Bestimmungen entsprechen. Sponsorenzeichen auf nackter Haut sind nicht erlaubt. Während des Trainings und des Wettkampfes sind alle Gegenstände nicht erlaubt, die nur den Zweck haben, das Sponsorenzeichen zu zeigen und/oder beim Wettkampf nicht verwendet werden. Bilder oder Darstellungen von Schützen, die Bekleidung mit kommerziellen Zeichen tragen, die den hier festgelegten Regeln nicht entsprechen, dürfen an den Austragungsorten während des Trainings und der Wettkämpfe nicht für Werbezwecke verwendet werden. Größe und Aussehen der Sponsorenzeichen auf von Schützen verwendeten Gegenständen sind in Tabelle 1 (siehe Anhang) festgelegt.

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