Waffenrecht

Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz beschlossen

08.11.2011 13:38

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 04. November 2011 die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz – WaffVwV - beschlossen. Diese tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es hat nunmehr neun Jahre gedauert, bis sich der Bund und die Länder auf diese verkündungsreife Vorschrift verständigen konnten. Die Vorschrift bindet die Verwaltung, sie beendet einen jahrelangen Schwebezustand, in dem die Waffenbehörden das Waffengesetz auch unterschiedlich vollzogen haben.

 

Die Vorschrift dient den Behörden als Vollzugsanweisung und dem Waffenbesitzer als Maßstab des waffenrechtlichen Handelns und der waffenrechtlichen Ge- und Verbote. Die bestehenden Vorschriften des Waffengesetzes werden damit also einheitlich vollzogen.

Weitere Informationen dazu finden Sie über diesen Link.